Europaparlament: Etappensieg für Gegner der Chatkontrolle
Das Europaparlament will nur eine sehr abgespeckte Form der Chatkontrolle bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch zulassen.
Die Gegner einer anlasslosen Kommunikationsüberwachung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern haben einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Der zuständige Innenausschuss des Europaparlaments bestätigte am 14. November 2023 mit 51-Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung zahlreiche Änderungswünsche am Vorschlag der EU-Kommission zur sogenannten Chatkontrolle. Die Änderungen müssen jedoch noch mit den EU-Mitgliedstaaten abgestimmt werden.
Die Verhandlungsführer der Parlamentsfraktionen hatten ihre Kompromissvorschläge bereits Ende Oktober 2023 vorgestellt. Kernpunkt der Einigung ist der Vorschlag, wonach die umstrittenen Aufdeckungsanordnungen nur gezielt bei begrenzten Personengruppen oder Einzelpersonen eingesetzt werden sollen, die direkt oder entfernt in Verbindung mit Missbrauchsmaterial stehen.
Interpersonelle Kommunikation, die Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist, darf nicht Gegenstand von Aufdeckungsanordnungen sein. Demnach dürften Methoden wie das Client-Side-Scanning nicht eingesetzt werden. Statt Netzsperren soll es eine Löschpflicht für illegales Missbrauchsmaterial geben. Das soll auch für die Strafverfolger gelten.
Altersüberprüfung bei Pornoseiten
Ebenso wie die EU-Kommission wollen die Parlamentarier durchsetzen, dass Internetanbieter künftig prüfen müssen, "ob ein erhebliches Risiko besteht, dass ihre Dienste für den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet und für die Anwerbung von Kindern missbraucht werden". Falls ja, sollen sie entsprechende Risiken minimieren. Dazu kann im Falle von Chatgruppen eine menschliche Moderation gehören.
Die Abgeordneten wollen der Mitteilung zufolge zudem sicherstellen, "dass pornografische Seiten über angemessene Altersüberprüfungssysteme, Kennzeichnungsmechanismen für Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) und eine menschliche Inhaltsmoderation zur Bearbeitung dieser Berichte verfügen".
Netzaktivisten wie der Verein Digitalcourage begrüßten den Beschluss. "Jetzt ist die Bundesregierung gefragt. Sie muss im Rat der EU darauf bestehen, die Chatkontrolle zu stoppen, Verschlüsselung zu schützen und beim Schutz von Grundrechten nicht hinter der Position des Parlaments zurückzufallen", hieß es in einer Stellungnahme. Der Verein hält jedoch die geplanten Alterskontrollen für Pornoseiten "für das erklärte Ziel ungeeignet".
Abgeordnete freuen sich über "historischen Erfolg"
Nach Ansicht des FDP-Europaabgeordneten Moritz Körner erteilte das Parlament mit dem Beschluss der anlasslosen Massenüberwachung eine klare Absage. "Verschlüsselte Kommunikation soll nicht geknackt werden dürfen. Verpflichtende Netzsperren soll es nicht geben", sagte Körner. Jedoch sei es für eine "endgültige Entwarnung" noch zu früh. "In den anstehenden Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten wird die Wahrung der Grundrechte weiter zu verteidigen sein", sagte er.
Der Piratenpolitiker Patrick Breyer bezeichnete es als historischen Erfolg, "dass der Stopp der Chatkontrolle und die Rettung sicherer Verschlüsselung nun gemeinsame Position des gesamten Parlaments ist". Breyer hat auf einer Übersichtsseite die unterschiedlichen Positionen von EU-Kommission, Parlament und EU-Staaten dargestellt.
Einigung wohl nicht mehr vor Europawahlen
Bevor die Verhandlungen beginnen können, müssen sich die EU-Staaten noch auf eine gemeinsame Position verständigen. Zuletzt scheiterte die spanische Ratspräsidentschaft mehrfach mit Kompromissvorschlägen. Das lag unter anderem daran, dass die Bundesregierung sowie weitere Regierungen die anlasslose Überwachung der Kommunikation und die Schwächung der Verschlüsselung ablehnen. Der fraktionsübergreifende Kompromiss des Parlaments dürfte aber den Gegnern der Chatkontrolle den Rücken gestärkt haben.
Selbst wenn es noch bis zum Jahresende zu einer Einigung im Ministerrat kommen sollte, ist ein Abschluss der Trilogverhandlungen vor den Europawahlen im Juni 2024 nicht mehr zu erwarten. Was am Ende in den Verhandlungen beschlossen wird, muss daher vom neuen Parlament bestätigt werden.