Europäischer Gerichtshof: Videoüberwachung vor privatem Haus verboten

Auch Angriffe auf ein privates Haus rechtfertigen keine Videoüberwachung der Straße vor dem Grundstück. Der Europäische Gerichtshof hat festgelegt, dass dies nicht durch Ausnahmen in den europäischen Datenschutzregeln geschützt ist.

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Überwachungskamera vor einem Plakat in London
Überwachungskamera vor einem Plakat in London (Bild: Toby Melville/Reuters)

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein privater Hausbesitzer keine Überwachungskamera an seinem Haus betreiben darf, wenn auch die Straße vor dem Haus gefilmt wird. Das Urteil wurde am 11. Dezember 2014 in Luxemburg verkündet. "Das von einer Kamera aufgezeichnete Bild einer Person fällt somit unter den Begriff der personenbezogenen Daten, da es die Identifikation der betroffenen Person ermöglicht."

Die europäischen Datenschutzregeln sind danach auch für die Videoüberwachung von privaten Eigenheimen gültig. Die darin vorgesehenen Ausnahmen für "persönliche oder familiäre Tätigkeiten" seien in diesem Fall nicht gültig. Die Ausnahmen seien "eng auszulegen" und würden nicht gelten, wenn öffentlicher Raum gefilmt werde.

Ein tschechischer Hausbesitzer hatte nach Angriffen auf das Haus eine Überwachungskamera installiert. Der Betroffene "und seine Familie waren wiederholt Ziel von Angriffen eines Unbekannten, und die Fenster ihres Hauses wurden mehrfach eingeschlagen", erklärte das Gericht. Bei der nächsten Attacke erfasste er zwei Verdächtige, die auch verurteilt wurden. Einer der Täter zweifelte die Rechtmäßigkeit der Überwachung an.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte im August 2014 geurteilt, dass auch Dashcams in Autos unter bestimmten Umständen unzulässig seien. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet sei ebenso unzulässig wie das Anfertigen der Aufnahmen zur Übermittlung an Dritte. Das betreffe auch das Filmen mit dem Zweck, die Aufnahmen der Polizei zu übergeben. Michael Knaps, Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten Joachim Wahlbrink, erklärte: "Das Recht, im öffentlichen Raum nicht gefilmt zu werden, wiegt allerdings schwerer als das Recht eines privaten Autofahrers, aus einem diffusen Sicherheitsbedürfnis heraus permanent alles mitzuschneiden." Dies sei "bußgeldbewehrt", laut Bundesdatenschutzgesetz könnten Strafen bis zu 300.000 Euro fällig werden, "etwa für Firmen, die im großen Stil gegen das Gesetz verstoßen".

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Knight 27. Dez 2014

Als wäre das so ein Problem, wenn vorbeigehende Leute gefilmt werden. Dann wird es halt...

bastie 13. Dez 2014

Stimmt!

Bankai 12. Dez 2014

Armes Deutschland, soweit ist es jetzt schon gekommen.

Lapje 12. Dez 2014

Vor allem wenn man nicht weiß, was anschließend mit den Aufnahmen passiert...



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