Europäischer Gerichtshof: EU-Staaten dürfen Uberpop verbieten

Der Fahrdienst-Vermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof(öffnet im neuen Fenster) erneut eine Niederlage erlitten. Die Richter entschieden am 10. April 2018 in Luxemburg, dass EU-Staaten den Dienst Uberpop eigenständig verbieten und strafrechtlich verfolgen dürfen. Er sieht vor, Privatleute in ihren eigenen Autos als Chauffeur zu vermitteln.
Grundlage der höchstrichterlichen Entscheidung war ein EuGH-Urteil vom Dezember des vergangenen Jahres. Damals hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Vermittlung von Privatleuten als Fahrer einer Verkehrsdienstleistung wie etwa Taxi-Angeboten entspricht - und entsprechend reguliert werden muss.
Uber gilt als Taxi-Angebot
Relevant ist dies, weil Uberpop demnach regulatorisch nicht als Dienst der Informationsgesellschaft gilt und ihn betreffende Gesetze oder Regelungen vor ihrer Verabschiedung nicht der EU-Kommission vorgelegt werden müssen. Dies hatte Uber in einem Verfahren in Frankreich gefordert, das nun zu dem EuGH-Urteil führte.
Uber hatte in der Vergangenheit bereits in einigen europäischen Städten Probleme mit seinem Fahrservice bekommen. So hatte beispielsweise die Stadtverwaltung von London dem Unternehmen die Lizenz nicht verlängert . Auch in Deutschland darf Uber seinen Fahrdienst nicht wie in den USA durch Privatleute anbieten, sondern nur mit Hilfe von Taxis zum regulären Taxitarif.