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Europäischer Gerichtshof: EU-Staaten dürfen Uberpop verbieten

Für Uber läuft es in der EU auch künftig nicht so wie in den USA: Der EU-Gerichtshof hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten den Dienst Uberpop weiterhin verbieten dürfen. Ein umfangreicher Fahrdienst durch Privatleute ist damit im Gebiet der EU in naher Zukunft eher unwahrscheinlich.
/ Tobias Költzsch , dpa
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In Deutschland wehren sich unter anderem die Taxiverbände gegen Uber. (Bild: Adam Berry/Getty Images)
In Deutschland wehren sich unter anderem die Taxiverbände gegen Uber. Bild: Adam Berry/Getty Images

Der Fahrdienst-Vermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof(öffnet im neuen Fenster) erneut eine Niederlage erlitten. Die Richter entschieden am 10. April 2018 in Luxemburg, dass EU-Staaten den Dienst Uberpop eigenständig verbieten und strafrechtlich verfolgen dürfen. Er sieht vor, Privatleute in ihren eigenen Autos als Chauffeur zu vermitteln.

Grundlage der höchstrichterlichen Entscheidung war ein EuGH-Urteil vom Dezember des vergangenen Jahres. Damals hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Vermittlung von Privatleuten als Fahrer einer Verkehrsdienstleistung wie etwa Taxi-Angeboten entspricht - und entsprechend reguliert werden muss.

Uber gilt als Taxi-Angebot

Relevant ist dies, weil Uberpop demnach regulatorisch nicht als Dienst der Informationsgesellschaft gilt und ihn betreffende Gesetze oder Regelungen vor ihrer Verabschiedung nicht der EU-Kommission vorgelegt werden müssen. Dies hatte Uber in einem Verfahren in Frankreich gefordert, das nun zu dem EuGH-Urteil führte.

Uber hatte in der Vergangenheit bereits in einigen europäischen Städten Probleme mit seinem Fahrservice bekommen. So hatte beispielsweise die Stadtverwaltung von London dem Unternehmen die Lizenz nicht verlängert . Auch in Deutschland darf Uber seinen Fahrdienst nicht wie in den USA durch Privatleute anbieten, sondern nur mit Hilfe von Taxis zum regulären Taxitarif.


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