Europäischer Gerichtshof: EU-Staaten dürfen Uberpop verbieten
Für Uber läuft es in der EU auch künftig nicht so wie in den USA: Der EU-Gerichtshof hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten den Dienst Uberpop weiterhin verbieten dürfen. Ein umfangreicher Fahrdienst durch Privatleute ist damit im Gebiet der EU in naher Zukunft eher unwahrscheinlich.

Der Fahrdienst-Vermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof erneut eine Niederlage erlitten. Die Richter entschieden am 10. April 2018 in Luxemburg, dass EU-Staaten den Dienst Uberpop eigenständig verbieten und strafrechtlich verfolgen dürfen. Er sieht vor, Privatleute in ihren eigenen Autos als Chauffeur zu vermitteln.
Grundlage der höchstrichterlichen Entscheidung war ein EuGH-Urteil vom Dezember des vergangenen Jahres. Damals hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Vermittlung von Privatleuten als Fahrer einer Verkehrsdienstleistung wie etwa Taxi-Angeboten entspricht - und entsprechend reguliert werden muss.
Uber gilt als Taxi-Angebot
Relevant ist dies, weil Uberpop demnach regulatorisch nicht als Dienst der Informationsgesellschaft gilt und ihn betreffende Gesetze oder Regelungen vor ihrer Verabschiedung nicht der EU-Kommission vorgelegt werden müssen. Dies hatte Uber in einem Verfahren in Frankreich gefordert, das nun zu dem EuGH-Urteil führte.
Uber hatte in der Vergangenheit bereits in einigen europäischen Städten Probleme mit seinem Fahrservice bekommen. So hatte beispielsweise die Stadtverwaltung von London dem Unternehmen die Lizenz nicht verlängert. Auch in Deutschland darf Uber seinen Fahrdienst nicht wie in den USA durch Privatleute anbieten, sondern nur mit Hilfe von Taxis zum regulären Taxitarif.
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Verwechselst Du uberpop mit uberpool? https://www.uber.com/de/ride/uberpool/