Europäischer Gerichtshof: Betreiber haftet für Foren-Beleidigungen
Bedrohungen und Hetze im Onlineforum müssen auch ohne einen Hinweis von Betroffenen gelöscht werden, wenn ein Filter installiert ist. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Ein Anwalt erklärt, ob das Urteil für Deutschland Änderungen bedeutet.
Für eine beleidigende Kritik in einem Onlineforum kann Schadensersatz verlangt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 16. Juni 2015 entschieden. Eine Nachrichtenwebseite aus Estland ist demnach für anonyme Kommentare verantwortlich und muss Bedrohungen und Hetze auch ohne einen Hinweis von Betroffenen löschen, wenn sie eine Filtersoftware verwendet. Die Forderung von Schadensersatz gegen das Portal sei daher rechtens, so der Gerichtshof in Straßburg.
Der Berliner Medienrechtsanwalt Johannes von Rüden von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden erklärte Golem.de: "Für Deutschland hat sich dadurch die Rechtslage nicht verändert. Bereits jetzt haften Forenbetreiber für Rechtsverletzungen auf ihren Portalen, sobald sie von rechtswidrigen, etwa offensichtlich beleidigenden Inhalten Kenntnis erhalten. Sie sind dann dazu aufgefordert, die Inhalte unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu löschen."
Folgt der Betreiber dieser Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, könnten Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche durchgesetzt werden.
Umsetzung in Deutschland
Das Urteil gilt für den konkreten Fall und muss in anderen Staaten bei einer anderen rechtlichen Ausgangsposition so nicht umgesetzt werden. Das Gericht befand jedoch auch, dass die geschützte Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werde, wenn Mitgliedsstaaten die Betreiber von Webseiten zum Entfernen von offenkundig rechtswidrigen Kommentaren verpflichten.
Die große estnische Nachrichtenwebseite Delfi hatte die fraglichen Kommentare erst entfernt, nachdem Anwälte des Opfers dies gefordert hatten. Die Kommentare hätten "Hetze und direkte Drohungen gegen die körperliche Unversehrtheit von Personen" enthalten. In einer solchen Situation könnten die Betreiber von Portalen verpflichtet werden, die Drohungen auch ohne einen Hinweis von Betroffenen zu entfernen, da die technischen Voraussetzungen vorlagen, dies automatisch zu erkennen.
Das Gericht verlangte nicht, dass Webseiten alle Kommentare zuvor prüfen müssten. Das würde die Meinungsfreiheit auf Nachrichtenseiten zu stark einschränken. Die Richter erklärten, dass ihr Urteil nicht für andere Diskussionsforen oder Online-Netzwerke gelte.
Delfi wäre nach Meinung der Richter durchaus in der Lage gewesen, schneller zu handeln. Der Betreiber habe die technischen Möglichkeiten gehabt, Kommentare zu kontrollieren, etwa durch ein automatisches Löschsystem, um vulgäre Begriffe herauszufiltern, und ein Warnsystem, mit dem andere Nutzer die Netzverwalter über Beleidigungen informieren können. Außerdem habe die Nachrichtenseite auch in anderen Fällen von sich aus Kommentare gelöscht.
Delfi hatte vor dem Gerichtshof geklagt, weil es sein Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Diese Klage haben nun die 17 Richter der großen Kammer mit 15 gegen zwei Stimmen zurückgewiesen. Das Urteil der estnischen Gerichte sei "eine berechtigte und angemessene Beschränkung der Meinungsfreiheit des Portals", hieß es in der Urteilsbegründung. Die vom estnischen Gericht verhängte Geldstrafe von umgerechnet 320 Euro sei nicht übertrieben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat.
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Tja, wo fängt Beleidigung an ist schon eine gute Frage. Manche haben ein derart dünnes...
Das ist anscheinend der am liebsten "übersehene" Punkt, wenn es darum geht, gegen das...
Facebook hätte im Fall der Fälle einen langen Atem, im Gegensatz zu kleineren...
Die Überschrift suggeriert, dass der EuGH entschieden habe, dass Forenbetreiber für die...