Fast 600 Änderungsvorschläge zu Clouddaten
Über Sippels Bericht muss zunächst der federführende Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) im Europaparlament abstimmen. Zu den Änderungen Sippels sind inzwischen weitere 574 Vorschläge anderer Parlamentarier hinzugekommen (Teil 1, Teil 2). Einige davon sähen sogar eine Verschärfung des Kommissionsentwurfs vor. Daher geht die SPD-Abgeordnete davon aus, dass erst im Februar im LIBE-Ausschuss über die Vorschläge abgestimmt wird.
In einem Gespräch mit Journalisten in Berlin beklagte sich Sippel im Dezember darüber, dass die EU-Kommission bereits gezielt Abgeordnete zu beeinflussen versucht und behauptet habe, Sippels Bericht sei "völlig unterirdisch", während die Kommission "den besten Vorschlag ever gemacht hat". Als Totschlagargumente würden stets die Bekämpfung von Terrorismus und Kinderpornografie genannt. Bei vielen Abgeordneten, die nicht intensiv mit dem Thema befasst seien, sei damit die Debatte beendet, "weil natürlich jeder dafür ist, dass es Terrorismus nicht geben sollte".
EU-Kommission setzt auf gegenseitiges Vertrauen
Doch laut Sippel sind die europäischen Justizsysteme teilweise sehr unterschiedlich, was beispielsweise die Definition von Straftaten oder die Frage betreffe, bei welchen Straftaten die Behörden auf welche Art von Daten zugreifen dürfen. Daher sei es sinnvoll, dass eine Behörde im Vollstreckungsstaat einbezogen werde. Dadurch sei es möglich, mehr Informationen zu der Straftat und den betroffenen Personen zu übermitteln, ohne die Ermittlungen zu gefährden. Zudem hätten Gespräche mit Staatsanwälten ihr gezeigt, dass diese über ausländische Datenanfragen in ihrem Ermittlungsbereich zumindest informiert werden wollten. Dadurch könnten sie besser beobachten, welche Straftaten oder Gruppierungen sich in den Nachbarländern entwickelten, "denn früher oder später kommt das womöglich auch zu uns".
Nach Darstellung der Kommission sei das neue Verfahren hingegen völlig unproblematisch, da es in Europa gegenseitiges Vertrauen gebe, erläuterte Sippel. Doch das sei merkwürdig und widersprüchlich angesichts der Tatsache, dass es mit Ungarn und Polen schon zwei EU-Staaten gebe, gegen die ein Verfahren zum Schutz der EU-Grundwerte wie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie eingeleitet worden sei. "Und trotzdem soll ich den Beschlüssen dieser Behörden vertrauen und sagen, ihr kriegt jetzt alles", sagte Sippel.
Gilt der Zugriff auch für die USA und andere Drittstaaten?
Während es in der analogen Welt nicht vorstellbar sei, "dass deutsche Behörden mal eben über die Grenze fahren, und in einem anderen Land eine Hausdurchsuchung machen", solle dies in der digitalen Welt erlaubt werden, kritisierte Sippel und fügte hinzu: "Ich kann nicht einzelne Ermittlungsfälle als Anlass nehmen, um das ganze System über Bord zu werfen." Sie schlägt vor, die E-Evidence-Verordnung nur für IP-Adressen und ähnliche Daten zu verwenden. Für andere Daten sollte die Europäische Ermittlungsanordnung genutzt werden, die noch gar nicht vollständig umgesetzt worden sei. "Wir haben keine Not an Gesetzgebung", sagte Sippel. Die Ermittler hätten eher das Problem, aus Mangel an Technik und Personal ihre Befugnisse umzusetzen.
Was die Debatte zusätzlich belastet: Auf Basis der E-Evidence-Verordnung könnte künftig Ländern außerhalb der EU, wie den USA oder der Türkei, der direkte Zugriff auf europäische Clouddaten ermöglicht werden. Obwohl der Text der Verordnung noch längst nicht feststeht und verabschiedet wurde, nahm die EU-Kommission bereits im September 2019 ihre Verhandlungen mit den USA über "die Erleichterung des Zugangs zu elektronischen Beweismitteln" auf. Das entsprechende Mandat hatten ihr die EU-Mitgliedstaaten bereits im Juni 2019 erteilt.
Ebenfalls wurde Brüssel damals beauftragt, in Verhandlungen sicherzustellen, dass das Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität mit der neuen EU-Verordnung vereinbar ist. Diese Cybercrime Convention befasst sich insbesondere mit Computerbetrug, Kinderpornografie, Verstößen gegen die Netzsicherheit und Verletzungen des Urheberrechts. Das zweite Zusatzmandat soll ebenfalls die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Diensteanbietern in anderen Ländern regeln.
Deutschland will noch Verbesserungen durchsetzen
Das heißt: Künftig könnten nicht nur europäische, sondern auch außereuropäische Behörden direkt von europäischen Providern und Internetdiensten die Herausgabe von Daten verlangen. Anders als bisher wären keine nationalen Behörden mehr vorgeschaltet, um die Anfragen auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Wie ein solches Abkommen mit der von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) forcierten Europa-Cloud kompatibel sein soll, bleibt unklar. Denn diese wird von der Bundesregierung auch deshalb gefordert, weil US-Anbieter wegen des Cloud-Acts den US-Behörden auch solche Daten herausgeben müssen, die in Europa gespeichert sind. Das wäre künftig bei europäischen Anbietern allerdings auch der Fall, wenn sich die EU mit den USA auf Basis des Cloud-Acts auf ein solches Abkommen einigten.
Daher versprechen nicht nur die Verhandlungen im Europaparlament, sondern auch der anschließende Trilog zur E-Evidence-Verordnung spannend zu werden. Schließlich hatten mehrere EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, die Verhandlungsposition des Ministerrats vom Dezember 2018 abgelehnt. Die Bundesregierung hatte anschließend angekündigt, sich im Trilog für Verbesserungen einsetzen zu wollen. Das dürfte umso eher gelingen, je stärker das Parlament den Kommissionsentwurf abändert.
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Ihr kennt ja die alte philosophische Frage: Macht ein Baum ein Geräusch beim Fallen, wenn...
Nein, nur Dummschwätzer blamieren sich dabei. Alle anderen fragen nach: Was ist...
Ich weiß nicht was daran lustig ist. Ist doch absolut treffend.
Auf der einen Seite wird jeder noch so kleine Cookie zur Schwerstkriminalität...
Das ist doch auch Fakt, oder etwa nicht? Ich kann die Aussage zu 100% nachvollziehen...