Europäische Airlines: Unterhaltungselektronik auch bei Start und Landung erlaubt
Die Europäische Flugsicherheitsagentur (EASA) will die Benutzung von Unterhaltungselektronik an Bord von Flugzeugen nun wie in den USA auch während Start- und Landephase und beim Taxiing erlauben.

Bislang heißt es an Bord von europäischen Flugzeugen, dass sämtliche von den Passagieren mitgebrachte Unterhaltungselektronik während Start und Landung ausgeschaltet werden muss - auch Geräte, die zum Beispiel gar keine Funkmodule besitzen. Das soll sich nun ändern.
Die Europäische Flugsicherheitsagentur EASA will Ende November Richtlinien veröffentlichen, die die Benutzung der Geräte während aller Flugphasen erlauben. So können Tablets, Smartphones, E-Book-Reader und MP3-Player verwendet werden. Die Geräte müssen allerdings, sofern vorhanden, in den Flugmodus versetzt werden. Große Geräte wie Notebooks sollen aus Sicherheitsgründen während der Rollphase sowie Start und Landung allerdings verstaut werden. Beim plötzlichen Bremsen am Boden oder bei anderen Erschütterungen könnten sie sonst umherfliegen und andere Personen verletzen.
Die neuen Richtlinien werden alle Passagierflugzeuge europäischer Linien betreffen. Nach wie vor gilt, dass das Flugpersonal Passagiere dennoch anweisen kann, die Geräte nicht zu verwenden.
Mit ihrer Entscheidung folgt die EASA ihrem US-Gegenstück, der FAA, die kürzlich ebenfalls die Bestimmungen hinsichtlich persönlicher Unterhaltungselektronik an Bord gelockert hat. Die Lösung ist praktisch identisch mit der europäischen. Einige US-Fluggesellschaften haben die Regelungen bereits umgesetzt. Es ist zu erwarten, dass auch in Europa die Fluggesellschaften aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks bald folgen werden.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Bei Inlandsflügen fliegen die meisten Geschäftsleute Holzklasse, weil Business Class...
ach ja? warum?
-1! @Lord Gamma was für ein ignoranter egoist! ist dir eigentlich klar was das im e-fall...