3.000 gelistete Normen betroffen
In einer Pressemitteilung zur Urteilsverkündung äußerte sich das Deutsche Institut für Normung (DIN) eher positiv. Man begrüßte, dass der EuGH nicht die Forderung der Kläger und der EU-Generalanwältin erfüllt habe, "den Urheberrechtsschutz für harmonisierte Normen generell auszuschließen". Das Urteil stelle zudem nicht in Frage, dass der Zugang zu Dokumenten auf Basis bestehender Urheberrechtsvorschriften eingeschränkt werden könne.
Möglicherweise findet das Urteil Anwendung auf die sogenannten harmonisierten Normen. Darunter werden Normen verstanden, die von der EU-Kommission und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) in Auftrag gegeben und im Amtsblatt der Europäischen Union gelistet wurden. Einem DIN-Sprecher zufolge betrifft dies etwa 3.000 Normen, wobei nicht alle harmonisierten Normen gelistet seien.
Die 3.000 gelisteten Normen machen jedoch nur einen kleinen Anteil von 13 Prozent der 23.000 europäischen Normen aus. Das heißt: Sämtliche anderen Normen können weiterhin gegen Gebühr vertrieben werden. Darüber hinaus können Organisation wie das DIN auch die harmonisierten Normen weiterhin gegen Gebühr anbieten. Denn das Urteil bezieht sich nur auf die EU-Kommission. In welcher Form die harmonisierten Normen bereitgestellt werden müssen, geht aus dem Urteil ohnehin nicht hervor.
Kläger-Kanzlei erwartet "vollständige Neuordnung"
Die Anwälte der Kläger schätzen die Entscheidung anders ein. "Die EU-Kommission dürfte nun kostenlosen Zugang zu allen harmonisierten Normen gewähren müssen, da sie Teil des EU-Rechts sind. Dies wird eine vollständige Neuordnung des Europäischen Normungssystems erfordern. Die europäischen Normungsorganisationen, aber auch nationale Organisationen wie das DIN in Deutschland, werden von Unternehmen und Privatpersonen künftig daher nicht mehr verlangen können, harmonisierte Normen für viel Geld zu kaufen. Damit werden harmonisierte Normen als Teil des EU-Rechts endlich frei zugänglich sein", teilte die Kanzlei Morrison Foerster mit.
Große Auswirkungen erwartet auch Industrieanwalt Thomas Klindt von der Kanzlei Noerr. "Das Urteil im sogenannten Malamud-Verfahren stellt das gesamte europäische System der freiwilligen technischen Normung zur Disposition – nicht nur im Hinblick auf Normen zur Sicherheit von Spielzeug. Für die Industrie steht viel auf dem Spiel, denn nun ist völlig offen, wie zukünftig neue technische Normen (weiter) entwickelt werden", sagte nach Angaben der VDI-Nachrichten.
Noch ist unklar, wie die EU-Kommission das Urteil umsetzt und in welcher Weise die harmonisierten Normen künftig verbreitet werden. Ebenfalls ist offen, wie hoch die Einnahmeverluste der Normungsorganisationen wie DIN ausfallen werden. Diese hat dem Sprecher zufolge derzeit 700 Mitarbeiter, die die Normierungsprozesse koordinieren und unterstützen.
Wir haben im zweiten Absatz der zweiten Seite etwas präzisiert. Damit wird klargestellt, wann eine Norm als harmonisiert gilt.
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Es war sicher sinnvoll, es in der Vor-Internet-Zeit mal so zu handhaben, also so etwa...
Kann man so sehen, ist dein gutes Recht - ich sehe es eben anders. Wenn es eine ENORM...
Das ist auch völlig absurd. Gut dass das abgeschafft wird.
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