EuGH: Stream On und Vodafone Pass sind illegal

Die beiden Zero-Rating-Angebote Stream On der Deutschen Telekom und der Vodafone Pass verstoßen gegen EU-Recht. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 2. September 2021 entschieden (PDF)(öffnet im neuen Fenster) . Laut dem Medienanwalt Christian Solmecke dürften(öffnet im neuen Fenster) damit die "Tarife generell vor dem Aus stehen, weil sie grundsätzlich und nicht nur in Einzelheiten gegen die Netzneutralität verstoßen." Die einzige rechtlich legale Alternative wäre laut Solmecke "wohl eine EU-weite Datenflatrate" .
Durch das Zero-Rating, das bei den Nutzern für Musik- und Video-Streaming-Inhalte sehr beliebt ist, werden die Daten nicht auf das gebuchte Volumen angerechnet, Stream On bedeutet zudem eine generelle Begrenzung für Videostreaming auf maximal 1,7 MBit/s. Die Nutzung des Vodafone Pass ist zudem nur innerhalb Deutschlands vorgesehen. Im Ausland wird der Datenverkehr für Audio- und Videostreaming immer auf das Inklusivdatenvolumen angerechnet.
Das Gericht begründete seine Ablehnung damit, dass bei einer Nulltarif-Option aus kommerziellen Gründen "eine Unterscheidung innerhalb des Internetverkehrs vorgenommen wird, indem der Datenverkehr zu bestimmten Partneranwendungen nicht auf den Basistarif angerechnet wird" . Eine solche Geschäftspraxis verstoße gegen die Pflicht, den Datenverkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln. Da die Limitierung der Bandbreite sowie die Einschränkungen von Tethering oder Roaming nur bei dem Zero-Rating zur Anwendung kommen, "sind auch sie mit dem Unionsrecht unvereinbar" .
Das Verwaltungsgericht Köln (Rechtssachen C-854/19 und C-34/20) und das Oberlandesgericht Düsseldorf (Rechtssache C-5/20) hatten den Gerichtshof angerufen.
"Nach den heutigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs prüft Vodafone Deutschland die Entscheidungen sorgfältig und wird bei Bedarf das aktuelle Angebot entsprechend den Urteilen anpassen" , sagte Vodafone-Sprecher Thorsten Höpken. Vodafone gestalte seine Tarife sorgfältig gemäß der EU-Netzneutralitäts- und Roaming-Verordnung.
"Der EuGH hat heute die Bandbreitenanpassung für Videostreams für unzulässig erklärt. Diese ist im aktuellen Stream-On-Angebot der Telekom schon nicht mehr enthalten; insoweit ändert sich an Stream On nichts" , sagte Telekom-Sprecher Andreas Middel auf Anfrage von Golem.de. Soweit das Urteil darüber hinaus Aussagen zu Zero-Rating im Allgemeinen enthalte, hätten diese mit dem Verfahrensgegenstand zunächst nichts zu tun. Was daraus folge, müsse der Gesetzgeber klären.



