EuGH: Stream On und Vodafone Pass sind illegal

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat zwei Zero-Rating-Optionen deutscher Mobilfunkanbieter für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Stream On und Vodafone Pass verstoßen gegen die Netzneutralität.

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Werbung für StreamOn (Bild: Deutsche Telekom)

Die beiden Zero-Rating-Angebote Stream On der Deutschen Telekom und der Vodafone Pass verstoßen gegen EU-Recht. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 2. September 2021 entschieden (PDF). Laut dem Medienanwalt Christian Solmecke dürften damit die "Tarife generell vor dem Aus stehen, weil sie grundsätzlich und nicht nur in Einzelheiten gegen die Netzneutralität verstoßen." Die einzige rechtlich legale Alternative wäre laut Solmecke "wohl eine EU-weite Datenflatrate".

Durch das Zero-Rating, das bei den Nutzern für Musik- und Video-Streaming-Inhalte sehr beliebt ist, werden die Daten nicht auf das gebuchte Volumen angerechnet, Stream On bedeutet zudem eine generelle Begrenzung für Videostreaming auf maximal 1,7 MBit/s. Die Nutzung des Vodafone Pass ist zudem nur innerhalb Deutschlands vorgesehen. Im Ausland wird der Datenverkehr für Audio- und Videostreaming immer auf das Inklusivdatenvolumen angerechnet.

Das Gericht begründete seine Ablehnung damit, dass bei einer Nulltarif-Option aus kommerziellen Gründen "eine Unterscheidung innerhalb des Internetverkehrs vorgenommen wird, indem der Datenverkehr zu bestimmten Partneranwendungen nicht auf den Basistarif angerechnet wird". Eine solche Geschäftspraxis verstoße gegen die Pflicht, den Datenverkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln. Da die Limitierung der Bandbreite sowie die Einschränkungen von Tethering oder Roaming nur bei dem Zero-Rating zur Anwendung kommen, "sind auch sie mit dem Unionsrecht unvereinbar".

Das Verwaltungsgericht Köln (Rechtssachen C-854/19 und C-34/20) und das Oberlandesgericht Düsseldorf (Rechtssache C-5/20) hatten den Gerichtshof angerufen.

"Nach den heutigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs prüft Vodafone Deutschland die Entscheidungen sorgfältig und wird bei Bedarf das aktuelle Angebot entsprechend den Urteilen anpassen", sagte Vodafone-Sprecher Thorsten Höpken. Vodafone gestalte seine Tarife sorgfältig gemäß der EU-Netzneutralitäts- und Roaming-Verordnung.

"Der EuGH hat heute die Bandbreitenanpassung für Videostreams für unzulässig erklärt. Diese ist im aktuellen Stream-On-Angebot der Telekom schon nicht mehr enthalten; insoweit ändert sich an Stream On nichts", sagte Telekom-Sprecher Andreas Middel auf Anfrage von Golem.de. Soweit das Urteil darüber hinaus Aussagen zu Zero-Rating im Allgemeinen enthalte, hätten diese mit dem Verfahrensgegenstand zunächst nichts zu tun. Was daraus folge, müsse der Gesetzgeber klären.

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ZweiterUser 01. Mai 2022

Sind die Pässe eigentlich fester (zugesichert) vertragsbestandteil? Ich kenne die genauen...

Rail 11. Jan 2022

Warum sollten verschiedene Daten überhaupt anders behandelt werden? Das macht höchstens...

NaruHina 04. Sep 2021

die eifel ist en trauerspiel was die LTe versorgung angeht, da hilft auch eine netzkarte...

Iugh787 03. Sep 2021

Wann hast du das letzte Mal O2 getestet? Ich habe genau die umgekehrte Erfahrung gemacht...



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