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EuGH stärkt Verbraucherrechte: Vodafones AGB erlauben keine einseitigen Preiserhöhungen

Telekommunikationsfirmen dürfen laufende Verträge nicht einseitig ändern. Damit steigen die Siegchancen bei der Sammelklage gegen Vodafone.
/ Ingo Pakalski
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EuGH-Urteil ist ein Aufwind für die Sammelklage gegen Vodafone. (Bild: Adrian Dennis / AFP via Getty Images)
EuGH-Urteil ist ein Aufwind für die Sammelklage gegen Vodafone. Bild: Adrian Dennis / AFP via Getty Images

Eine gute Nachricht für Millionen Vodafone-Kunden: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt Verbraucherrechte, denn Telekommunikationsanbieter dürfen laufende Verträge nicht einseitig ändern. Vodafone ging hingegen davon aus, dass das Unternehmen dieses Recht habe. Damit ist das Unternehmen vor dem höchsten europäischen Gericht gescheitert.

Der EU-Kodex für elektronische Kommunikation von 2018 verbietet es laut Urteil, dass Telekommunikationsunternehmen Verträge ändern dürfen. Das benachteilige Kunden und entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien daher unwirksam. Die EU-Gesetze regeln lediglich ein Sonderkündigungsrecht für Kunden nach einer Vertragsänderung. Diese EU-Gesetze seien jedoch keine Rechtsgrundlage für einseitige Änderungen, befanden die EuGH-Richter (Az.: C-669/24(öffnet im neuen Fenster)).

Das EuGH-Urteil spielt eine entscheidende Rolle in der laufenden Sammelklage gegen Vodafone in Deutschland, an der sich bereits mehr als 116.000 Personen beteiligt haben. Der Fall wird vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt, das den laufenden Prozess im Dezember 2025 unterbrochen hatte, weil auf diese EuGH-Entscheidung gewartet wurde.

Darüber entschied der EuGH

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bat den EuGH in einem anderen Verfahren um Klärung, ob Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen Verträge nach EU-Recht einseitig ändern dürfen (Az. 20 U 35/24). "Das sind ausgezeichnete Nachrichten für die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Vodafone", kommentierte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, das EuGH-Urteil.

"Der Europäische Gerichtshof hat deutlich gemacht: Telekom-Anbieter dürfen laufende Verträge nicht ohne Weiteres ändern", fasst Pop das Urteil zusammen. Nach dpa-Angaben wolle Vodafone die Entscheidung prüfen und mögliche Auswirkungen analysieren.

Aufwind für Sammelklage gegen Vodafone

Der Verbraucherzentrale Bundesverband führt eine Sammelklage gegen Vodafone. Betroffene können im Erfolgsfall auf Rückzahlungen hoffen. In der Sammelklage geht es um eine Preiserhöhung durch Vodafone für Festnetz-Internet-Verträge aus dem Jahr 2023. Verbraucherschützer sehen darin eine unangemessene Benachteiligung der Kundschaft.

Von der damaligen Preiserhöhung waren rund zehn Millionen Kunden betroffen, die sich an der Sammelklage beteiligen können, auch wenn sie keine Vodafone-Kunden mehr sind, betonen die Verbraucherschützer. Damit soll eine Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge samt Zinsen erwirkt werden. Damals wurden die monatlichen Kosten um 5 Euro erhöht.

Beteiligung an der Sammelklage weiterhin möglich

In den beiden laufenden Rechtsstreitigkeiten müssen die beiden deutschen Gerichte ein Urteil fällen. Dabei muss das EuGH-Urteil berücksichtigt werden.

Betroffene können über eine Webseite der Verbraucherschützer prüfen, ob eine Teilnahme an der Sammelklage möglich ist(öffnet im neuen Fenster) und sich kostenlos in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen (öffnet im neuen Fenster). Im Erfolgsfall können sie auf Rückzahlungen hoffen.

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