EuGH: E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden

Ein Buch lesen und dann weiterverkaufen - für viele Verbraucher ist das selbstverständlich. Aber dürfen auch E-Books über einen Online-Händler mehrfach den Besitzer wechseln? Das höchste EU-Gericht sagt Nein.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
E-Books dürfen nach Ansicht der Richter nicht weiterverkauft werden.
E-Books dürfen nach Ansicht der Richter nicht weiterverkauft werden. (Bild: Pixabay/CC0 1.0)

Gelesene E-Books dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht weiterverkauft werden (PDF). Nach EU-Recht handele es sich dabei um eine "öffentliche Wiedergabe", für die es die Erlaubnis des Urhebers bedürfe, urteilten die Luxemburger Richter am 19. Dezember 2019 (Rechtssache C-263/18). Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wertete das Urteil als großen Erfolg.

Hintergrund ist das Geschäftsmodell des niederländischen Unternehmens Tom Kabinet, das einen Online-Marktplatz für "gebrauchte" E-Books betreibt. Kunden, die dort ein Buch gekauft haben, werden von Tom Kabinet dazu aufgefordert, es nach der Lektüre an das Unternehmen zurückzuverkaufen und das eigene Exemplar zu löschen. Im Gegenzug erhalten sie eine Gutschrift. Niederländische Verlegerverbände hatten dagegen geklagt.

Das oberste EU-Gericht gab ihnen nun recht. Es argumentierte, das Interesse der Rechteinhaber, angemessen vergütet zu werden, würde durch das fragliche Vorgehen deutlich stärker beeinträchtigt als im Fall gedruckter Bücher. Der Zustand digitaler Kopien werde durch den Gebrauch schließlich nicht schlechter. Auf dem Second-Hand-Markt seien sie folglich perfekter Ersatz für neue Exemplare.

Ein E-Book kann gebraucht von zu vielen Menschen gelesen werden

Die Richter begründeten ihr Urteil zudem damit, dass es nicht entscheidend sei, wie viele Personen gleichzeitig Zugang zu einem Werk hätten. Vielmehr müsse ebenso berücksichtigt werden, wie viele Menschen ein Buch nacheinander lesen könnten. Diese Zahl sei im vorliegenden Fall erheblich.

"Die deutliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein großer Erfolg, denn sie sichert ein faires Urheberrecht", sagte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Kreativschaffende seien auf angemessene Vergütung angewiesen. Das Urteil ermögliche "Verlagen und Händlern, weiter an innovativen Geschäftsmodellen mit digitalen Medien zu arbeiten", von denen letztlich auch die Verbraucher profitierten.

In Deutschland hatten mehrere Gerichte nach Angaben des Börsenvereins bereits ähnlich geurteilt wie der EuGH.

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Eworker 05. Jan 2020

Es ist wie mit allen Daten, man sollte ein Backup machen.

Eworker 05. Jan 2020

Bücher altern mit jedem Leser, Ebooks nicht. Man könnte das Ebook als locker 100 oder 200...

Eworker 05. Jan 2020

Zeit wirds!

bombinho 21. Dez 2019

Speziell innerhalb der Familie besteht da tatsaechlicher Regelungsbedarf. Man will ja...



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