EUDI-Wallet: Regierung bringt Gesetz für digitale Brieftasche auf den Weg
Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Einführung einer digitalen Brieftasche schaffen. Das am 20. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Digitale Identitätengesetz (DIdG) setzt entsprechende EU-Vorgaben für die geplante EUDI-Wallet um.
Für die geplante EUDI-Wallet legte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger den Starttermin auf den 2. Januar 2027. Vor einem Monat sagte er in einer Fragestunde des Bundestags(öffnet im neuen Fenster) dazu: "Aktuell ist der Zeitplan absolut intakt. Wir sind auf einem guten Weg, genau das zu schaffen. Da, wo ich herkomme, ist es wichtig, Projekte on time, on budget abzuliefern." Nach seiner Darstellung soll die Wallet zum Jahreswechsel auch in der Lage sein, eine Altersverifikation zu übernehmen.
Nutzung bleibt freiwillig
Im Gesetzentwurf heißt es dazu: "Die Nutzung Europäischer Brieftaschen für die Digitale Identität ist freiwillig und damit als Leistung grundrechtsfreundlich; andere bestehende Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel bleiben von der Einführung unberührt." Sollten eine Altersverifikation bei Onlinediensten an die Wallet gekoppelt werden, wäre ein Verzicht in vielen Fällen wohl kaum noch möglich.
Die eigentliche EUDI-Wallet wird in einem neuen Gesetz über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EBDIG) geregelt. Zuständig für die Wallet sind neben dem Ministerium das Bundesverwaltungsamt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundesnetzagentur und eine Akkreditierungsstelle. Das Bundesverwaltungsamt übernimmt dabei "die Registrierung vertrauender Beteiligter sowie für die Erstellung und Führung der Liste der registrierten vertrauenden Parteien".
Das Gesetz sieht zudem Vorgaben zur technischen Umsetzung der EUDI-Wallet vor. So können Aufträge "gebündelt" an Anbieter vergeben werden. Zur Begründung heißt es: "Gerade während der Anlaufphase kann ein effizienter und sicherer Betrieb verlangen, dass Entwicklungs-, Integrations-, Support-, Sicherheits- und Betriebsaufgaben aus einer Hand erbracht oder zumindest koordiniert werden. Die mögliche Bündelung begünstigt außerdem eine durchgängige technische Architektur, konsistente Sicherheits- und Datenschutzstandards, einheitliche Betriebsprozesse sowie eine koordinierte Weiterentwicklung."
Pilotprojekte laufen schon
Nach Angaben der für die Einführung der EUDI-Wallet zuständigen Sprind GmbH wird für den Betrieb der Systeme auf Hostinganbieter in Deutschland und Europa zurückgegriffen. Dem Ministerium zufolge laufen bereits Pilotprojekte zur Erprobung der Wallet in verschiedenen Alltagsszenarien.
Die Regierung verspricht den Bürgern mit der Nutzung der digitalen Brieftasche "grundlegende Vorteile im elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr". Neben einer europaweit verwendbaren digitalen Identität zählten hierzu elektronische Signatur- und Siegelfunktionen sowie der Einsatz von elektronischen Nachweisen. Mit der EUDI-Wallet stehe zum ersten Mal ein elektronisches Identifizierungsmittel für das Sicherheitsniveau "hoch" auf mobilen Endgeräten zur Verfügung.
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