EU-Zoll: Importierte Internetbestellungen könnten teurer werden
Im Zuge einer Reform der Europäischen Union für Zölle soll die bisherige Freigrenze von 150 Euro Warenwert wegfallen. Auf importierte und bestellte Waren aus Drittstaaten könnte damit künftig bei jeder Bestellung Zoll auf den Warenwert erhoben werden. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung(öffnet im neuen Fenster) und beruft sich auf einen Entwurf des Gesetzesvorhabens.
Kunden innerhalb der EU zahlen bei Bestellungen aus Drittstaaten, deren Warenwert unter 150 Euro bleibt, bisher lediglich Einfuhrumsatzsteuer. Dieser Satz richtet sich in Deutschland weitgehend nach dem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sowie einem reduzierten Steuersatz von 7 Prozent, etwa auf Bücher. Liegt der Warenwert über den genannten 150 Euro, wird auch jetzt schon Zoll abgeführt.
Grundlage der angestrebten Reform ist die Europäische Zollunion, die erstmals 1968 in Kraft trat. Ziel ist es, den Handel der Mitgliedsstaaten untereinander nicht durch Zölle oder ähnliches zu behindern. Darüber hinaus werden auf Waren aus Drittstaaten einheitliche Zölle durch die einzelnen Zollbehörden erhoben. Diese Erlöse fließen als sogenannte traditionelle Eigenmittel direkt in den Haushalt der EU.
Mehreinnahmen und "Datendrehkreuz"
Die Reform könnte dem Bericht zufolge dazu führen, dass Zölle dem EU-Budget direkt 750 Millionen Euro Mehreinnahmen bescheren. Auf welche Waren ein Zoll erhoben wird und wie hoch der Zollsatz ist, liegt wiederum an der Art der Ware. Für zahlreiche Consumer-Elektroniken gilt derzeit beispielsweise ein Zollsatz von 0 Prozent.
Zusätzlich zu den Mehreinnahmen soll die Reform zu einem Abgleich der nationalen Zollbehörden über illegale Importe und verdächtige Warensendungen führen. Unter anderem dafür soll ein zentralisiertes Datendrehkreuz aufgebaut werden.
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