EU-Verordnung: Verbraucherschützer gegen Netzsperren zum Verbraucherschutz

Neue EU-Regeln sehen vor, dass Verbraucherschutz-Behörden Blockaden "gefährlicher" Webseiten anordnen können. Neben der Internetwirtschaft finden just auch Verbrauchervertreter, dass die Brüsseler Gremien damit weit übers Ziel hinausgeschossen sind.

Artikel von Stefan Krempl veröffentlicht am
EU-Verordnung: Verbraucherschützer gegen Netzsperren zum Verbraucherschutz
(Bild: EU Parlament)

Das EU-Parlament hat Verbraucherschützern ein zweifelhaftes Geschenk gemacht, das diese gar nicht wirklich wollen. Mit einem jüngst mit großer Mehrheit von 591 gegen 80 Stimmen bei 15 Enthaltungen verabschiedeten Verordnungsentwurf haben die Abgeordneten Verbraucherschutzbehörden die Befugnis in die Hand gegeben, für Konsumenten schädliche Webseiten ohne gerichtliche Genehmigung blockieren zu lassen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hält davon aber wenig: "Wir sind bei Netzsperren grundsätzlich sehr zurückhaltend", heißt es dort. Die Missbrauchsgefahren dieses Instruments seien im Gesamtverhältnis zu hoch.

Inhalt:
  1. EU-Verordnung: Verbraucherschützer gegen Netzsperren zum Verbraucherschutz
  2. Verordnung ermöglicht 'Sperr- und Zensurinfrastruktur für Webseiten'

Konkret sollen die für die Durchsetzung des Verbraucherschutzes zuständigen Ämter künftig laut Artikel 9 der geplanten Verordnung anordnen können, "dass Anbieter von Hosting-Diensten den Zugang zu einer Online-Schnittstelle entfernen, sperren oder beschränken" oder umstrittene Inhalte löschen. Alternativ soll es möglich sein, einen "vollständigen" Domain-Namen zu "entfernen" und "der betreffenden zuständigen Behörde seine Registrierung zu gestatten", was einer Art Domain-Kapern "für den guten Zweck" gleichkäme. Auch "ausdrückliche Warnhinweise" an Verbraucher haben die Abgeordneten gebilligt.

Voraussetzung für das Greifen der scharfen Sanktionen soll sein, dass "keine anderen wirksamen Mittel zur Verfügung stehen", um einem Verstoß im Sinne der Verordnung entgegenzuwirken oder "um das Risiko einer schwerwiegenden Schädigung der Kollektivinteressen von Verbrauchern zu verhindern". Unter einem gegebenenfalls zu blockierenden Interface versteht der EU-Gesetzgeber "eine Software einschließlich einer Internetseite" sowie Teile davon oder Anwendungen, "die von einem Unternehmer oder in dessen Auftrag betrieben werden und dazu dienen, den Verbrauchern Zugang zu den Waren oder Dienstleistungen" der Firma zu gewähren. Mobile Apps sind also auch eingeschlossen.

Durchsetzungskompetenzen gestrichen

"Aus unserer Sicht wäre es wichtiger gewesen, die Entschädigung von Verbrauchern und die Abschöpfung von Unrechtsgewinnen klarer in der Verordnung zu verankern, als nun die Möglichkeit von Websperren vorzusehen", sagte Roland Stuhr, Referent Recht und Handel beim VZBV, auf Anfrage von Golem.de. Der Verband begrüße die neuen Zuständigkeiten in der Verordnung "ganz überwiegend". Kein gutes Ergebnis sei es aber, dass die Verhandlungsführer der EU-Gremien auf den letzten Metern einzelne Durchsetzungskompetenzen gestrichen hätten, die im ursprünglichen Vorschlag der Kommission noch angelegt gewesen seien.

Die Verbraucherschutzorganisation hat sich vielfach gegen Websperren ausgesprochen, jüngst etwa im Streit um das Aus für die Störerhaftung im Telemediengesetz. Hintergrund seien etwa die mit der Maßnahme verknüpften Gefahren des "Overblocking" oder "die Frage der technischen Durchführung", führte Stuhr aus. Von einem Lobby-Misserfolg im Fall der Verbraucherschutzverordnung wollte er aber nicht direkt sprechen: Der VZBV habe die politische Diskussion um diese Initiative "wegen anderer Prioritäten zuletzt nicht mehr aktiv begleitet". Politisch betreut habe das Thema vor allem der europäischer Dachverband BEUC. Dieser äußert sich in zahlreichen Fragen zur Europapolitik mit Pressemitteilungen, zu der Abstimmung mit den Sperren im Parlament herrscht aber Stillschweigen.

Von anderer Seite fällt die Kritik dafür umso deutlicher aus.

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Verordnung ermöglicht 'Sperr- und Zensurinfrastruktur für Webseiten' 
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ldlx 06. Dez 2017

Du hast mitbekommen, dass der geschäftsführende Innenminister/die Innenministerkonferenz...

m8Flo 06. Dez 2017

@deutscher_michel Doch, man kann sich davor schützen, jedoch müsste man dafür auf so...

Zensurfeind 06. Dez 2017

Krass was die Menschen so tun wenn sie an der Macht sitzen und sich keiner gegen den...

MarioWario 05. Dez 2017

Man könnte auch anhand der Worte: Juncker und Korrupt filtern - dann wäre alles wieder schön.



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