Verordnung ermöglicht 'Sperr- und Zensurinfrastruktur für Webseiten'
Die EU-Parlamentarier hätten kurz vor knapp zu dem umfangreichen Paket "Netzsperren als Maßnahme hinzugefügt", die "weder effektiv noch verhältnismäßig sind", beklagt etwa der hiesige IT-Branchenverband Eco. Damit werde die Tür geöffnet für den Aufbau einer Sperr- beziehungsweise Zensurinfrastruktur für Webseiten.
Deutlich sinnvoller wäre es dem Providerverband zufolge, konsequent gegen die Anbieter betrügerischer Webseiten vorzugehen und diese auch strafrechtlich zu verfolgen: "Wir befürworten die effektive Durchsetzung der Verbraucherrechte gegen betrügerische Anbieter", betonte der neue Eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme. In einem Rechtsstaat dürften Behörden aber "nicht zum Entscheidungsorgan gemacht werden und Gerichte außen vorgelassen werden". Die Entscheidung könnte gravierende Auswirkungen "auf die generelle Meinungsfreiheit im Internet haben".
Missbrauch befürchtet
Julia Reda, die für die Fraktion der Grünen im EU-Parlament sitzt, monierte ebenfalls, dass Zugangsanbieter mit der umstrittenen, vom Ministerrat ins Spiel gebrachten Klausel gezwungen würden, "eine Sperr-Infrastruktur für Webseiten zu schaffen", die später "potenziell für andere Zwecke missbraucht werden kann - einschließlich Zensur". Die Piratin erinnerte daran, dass erst jüngst Onlineauftritte im Zusammenhang mit dem katalonischen Unabhängigkeitsreferendum blockiert worden seien. Dies sei nur deswegen so kurzfristig möglich gewesen, weil die Voraussetzungen dafür in Spanien bereits etwa im Kampf gegen Urheberrechtsverstöße gegeben gewesen seien.
Zugleich bedauerte Reda, dass mit dem Beschluss entgegen der zunächst von den Abgeordneten befürworteten Linie die verpflichtende Entschädigung für geprellte Verbraucher in eine freiwillige umgewandelt worden sei. Dass dies nicht reicht, demonstriere der Diesel-Skandal. Zudem sei keine Rückzahlung widerrechtlich erlangter Gewinne durch Unternehmen mehr vorgesehen.
Die neuen Vorschriften zielen generell darauf ab, Rechtslücken zu schließen, die sich durch Unterschiede bei den Verbraucherschutzsystemen in den einzelnen EU-Ländern aufgetan haben. Die zuständigen Behörden sollen unter anderem dazu befugt sein, Informationen von Registrierungsstellen für Domainnamen und Banken zur Identifizierung von unseriösen Geschäftemachern anzufordern, anonyme Testkäufe durchzuführen und Strafen wie Geldbußen oder Zwangsgelder zu verhängen. Der Gesetzestext muss vom EU-Rat noch formell angenommen werden. Die Verordnung wird dann 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten wirksam.
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EU-Verordnung: Verbraucherschützer gegen Netzsperren zum Verbraucherschutz |
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Du hast mitbekommen, dass der geschäftsführende Innenminister/die Innenministerkonferenz...
@deutscher_michel Doch, man kann sich davor schützen, jedoch müsste man dafür auf so...
Krass was die Menschen so tun wenn sie an der Macht sitzen und sich keiner gegen den...
Man könnte auch anhand der Worte: Juncker und Korrupt filtern - dann wäre alles wieder schön.