Uploadfilter durch die Hintertür?
Die Bundesregierung will zudem erreichen, dass das Leistungsschutzrecht nicht rückwirkend auf alle Presseerzeugnisse angewendet wird. Dazu will sie den Artikel 18, Absatz 2 des Kommissionsvorschlags komplett streichen. Allerdings will dem aktuellen Vorschlag der EU-Ratspräsidentschaft zufolge (PDF) ohnehin die Mehrheit der Mitgliedstaaten das Leistungsschutzrecht auf lediglich ein Jahr begrenzen. Daher wäre der entsprechende Paragraf ohnehin irrelevant. Die EU-Kommission forderte noch ein 20-jähriges Recht.
Beim Thema Uploadfilter will die Bundesregierung nun unter anderem durchsetzen, dass lediglich Anbieter mit einem Umsatz von mehr als 20 Millionen Euro im Jahr die Vorgaben von Artikel 13 erfüllen müssen. Ausnahmen soll es zudem für "nichtkommerzielle Enzyklopädien, nichtkommerzielle Bildungs- und Wissenschaftsmagazine, nichtkommerzielle Open-Source-Software-Entwicklungsplattformen, Zugangsprovider, Online-Marktplätze und private Cloud-Dienste" geben.
Uploadfilter im Koalitionsvertrag abgelehnt
Dem aktuellen Vorschlag der EU-Ratspräsidentschaft zufolge müssen die betroffenen Dienste wie Youtube oder Facebook "effektive und angemessene Maßnahmen" implementieren, um nicht unmittelbar für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer zu haften (Artikel 13, Absatz 4). Technische Uploadfilter sind zwar nicht explizit vorgeschrieben, doch sollen deren Verfügbarkeit und Kosten bei den eingesetzten Maßnahmen ebenso berücksichtigt werden wie deren Effektivität "im Lichte der technischen Entwicklung im Einklang mit bewährten Verfahren der Industrie". Vermutlich würde die vorgeschlagene Regelung damit auf den Einsatz von Uploadfiltern hinauslaufen.
In ihrem Koalitionsvertrag lehnen Union und SPD den Einsatz von Uploadfiltern als "unverhältnismäßig" ab. Doch auf EU-Ebene versucht die Bundesregierung offenbar nicht, diese Vereinbarung durchzusetzen. Verbraucherschützer hatten ihr daher Mitte April vorgeworfen, Uploadfilter "durch die Hintertür" einführen zu wollen. Zudem hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, "dass es keine wirksamen Maßnahmen gibt, um Nutzer vor unrechtmäßiger Löschung zu schützen".
Neutrale Beschwerdestelle gefordert
In ihrem Vorschlag von vergangener Woche fordert die Bundesregierung nun, eine "neutrale Stelle" einzurichten, die über die unrechtmäßige Entfernung von Nutzerinhalten entscheidet. Der Entwurf der Ratspräsidentschaft sieht zudem vor, dass die Dienste ein Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren für die Nutzer einrichten müssen. Darüber scheinen sich die Mitgliedstaaten zumindest einig zu sein.
Wie die Einigung am Ende aussehen wird, ist jedoch noch völlig unklar. Nach Informationen von Golem.de fordern Mitgliedstaaten unter anderem, dass Plattformen selbst dann unmittelbar für Urheberrechtsverletzungen haften, wenn sie die genannten Verfahren zur Vermeidung von Rechtsverstößen umgesetzt haben. Das würde einer kompletten Abkehr des bisherigen Notice-and-Take-Down-Prinzips entsprechen. Die Gefahr, dass viele Dienste wegen der drohenden rechtlichen und finanziellen Probleme schließen werden oder gar nicht erst starten können, ist angesichts der aktuellen Debatten zur Urheberrechtsreform immer noch nicht gebannt.
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EU-Verhandlungen: Regierung fordert deutsche Version des Leistungsschutzrechts |
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Thüringen, mit großem Erfolg. Also ich fand das schon besser als der Rest.
Es kann dir auch niemand verbieten, mit Spaniern deutsch zu reden...ob das von Erfolg...
Wie ich schon in einem anderen Post erwähnt habe ist die AfD in einigen Punkten ihres...
Müssen wir den Menschen beibringen wie sie ungefilterte Informationen im Darknet finden?