EU-Urheberrechtsreform: EU-Berichterstatter Axel Voss kupfert bei Bertelsmann ab

Axel Voss, Berichterstatter des EU-Parlaments für die geplante EU-Urheberrechtsreform, hat den deutsch-französischen Kompromissvorschlag für Uploadfilter zurückgewiesen. Seine Kritik deckt sich teils bis in einzelne Formulierungen hinein mit dem Tenor einer Golem.de vorliegenden Stellungnahme von Bertelsmann zu dem Entwurf.

Artikel von Justus Staufburg veröffentlicht am
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament (Bild: hpgruesen/CC-BY 1.0)

Mit deutlichen Worten wies Axel Voss, Berichterstatter des EU-Parlaments für die geplante EU-Urheberrechtsreform, am Dienstag in Brüssel den zuvor publik gewordenen deutsch-französischen Kompromissvorschlag für Uploadfilter zurück. Die damit einhergehende, von der rumänischen Ratspräsidentschaft übernommene Ausnahmeklausel für die Betreiber noch junger und kleiner Plattformen für nutzergenerierte Inhalte mit weniger als fünf Millionen Besuchern im Monat schaffe einen "neuen Safe Harbour" für Urheberrechtsverletzungen auf entsprechenden Portalen, erklärte der CDU-Politiker. Dies "können wir nicht akzeptieren".

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  1. EU-Urheberrechtsreform: EU-Berichterstatter Axel Voss kupfert bei Bertelsmann ab
  2. 45 Prozent weniger Traffic für Verlagsseiten wegen Leistungsschutzrecht

Kreative gerieten immer weiter in Abhängigkeit der großen Plattformen wie Google oder Facebook, erläuterte Voss seine ablehnende Haltung zu dem Papier. Mit dem besonders umstrittenen Artikel 13, der die Betreiber laut dem Standpunkt des Parlaments in die Haftung für nutzergenerierte Inhalte bringen sollte, wollten die Abgeordneten "diese Schieflage beheben". Es sei zwar auch nicht im Sinne der Volksvertreter, "Kleinstplattformen" nicht genauso zu behandeln wie große; die Urheber dürften aber nicht schlechter gestellt werden als bisher und der Gesetzgeber sollte keinen sicheren Hafen kreieren, "aus dem man Missverhältnisse herauslesen könnte".

Die Kritik des Christdemokraten deckt sich teils bis in einzelne Formulierungen hinein mit dem Tenor einer Golem.de vorliegenden Stellungnahme von Bertelsmann zu dem Entwurf, den Verhandlungsführer des Parlaments, des Ministerrats und der Kommission nächste Woche womöglich abschließend in den Trilog-Verhandlungen beraten wollen. "Wir sehen in der Richtlinie in der Gesamtschau nicht mehr die ursprünglich angestrebte und von uns befürwortete Stärkung der Rechteinhaber und Kreativen", schreibt der Gütersloher Medienkonzern und geht damit auf die Ergebnisse der jüngsten Gesprächsrunden und die daraus abgeleiteten Vorschläge der Rumänen ein.

Kein angemessenes Spielfeld

Mit Artikel 13 und dem damit verknüpften Haftungsregime sollten erstmals Regeln geschaffen werden, die es Urhebern und Verwertern erlauben, "die massenhafte Nutzung ihrer kreativen Inhalte über digitale Plattformen" wie Youtube besser beziehungsweise erstmals zu monetarisieren, hält Bertelsmann fest. Bislang hätten die Betreiber "keine Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer auf den Plattformen übernommen und sich aus unserer Wahrnehmung selbst faktisch eher als 'Pinnwand' für fremde Inhalte verstanden". Regelmäßig "haben sie sich auf das 'Safe Harbour Privileg' der E-Commerce-Richtlinie (von 2001) berufen".

Eigentlich handelt es sich bei derlei Portalen nach Ansicht des Konzerns mit rund 119.000 Mitarbeitern aber "um mehr als technologische Infrastrukturen". Es wäre daher nur fair gewesen, sie "in die Verantwortung" zu nehmen. Mit der im Trilog überarbeiteten Vorschrift drohe nun aber sogar ein Rückschritt hinter die höchstrichterliche Rechtsprechung: "Denn Art. 13 verankert in den aktuell vorliegenden Fassungen ein Haftungsprivileg der digitalen Plattformen unmittelbar in der Urheberrechts-Richtlinie und schafft Pflichten der Rechteinhaber zur Feststellung von Urheberrechtsverletzungen." Beides stelle ein "nicht gewolltes Novum" dar. Vor diesem Hintergrund lehnt Bertelsmann den Paragrafen "in der jetzt diskutierten Fassung komplett ab". Der Konzern moniert eine "vertane Chance des Gesetzgebers, ein dringend erforderliches level playing field - hier im Bereich des Urheberrechts - gegenüber den digitalen Plattformen herzustellen".

Probleme mit der fairen Vergütung

Vor allem die Musikwirtschaft, in der Bertelsmann mit BMG Rights Management noch ein Standbein hat, beklagt seit langem eine große Lücke zwischen den gigantischen Werbeeinnahmen von Youtube & Co. und den vergleichsweise bescheiden ausfallenden Vergütungen für die Künstler und Produzenten (Value Gap). Vor kurzem betonten so auch schon diverse Produzentenvereinigungen unter Einschluss des weltweiten Dachverbands der Musikindustrie (IFPI), dass ein im Trilog behandelter Kompromissansatz "nicht das ursprüngliche Ziel von Artikel 13 abdeckt" und die alte Version wiederhergestellt werden müsse.

Dazu kommt dem Schreiben Bertelsmanns zufolge, dass die Richtlinie "den in Deutschland für das Urhebervertragsrecht errungenen Kompromiss zunichte zu machen" drohe. Die damit einhergehenden EU-Vorschläge zu den Themen "faire Vergütung, Auskunftsanspruch und Rückrufrecht im Verhältnis Verwerter und Kreative" bezeichnet das Unternehmen vor allem für Töchter wie die Mediengruppe RTL Deutschland, Gruner+Jahr und die UFA-Gruppe als problematisch.

Es sei in Zeiten des digitalen Wandels gerade bei Film- und Fernsehproduktionen "rein faktisch nicht möglich, für jeden Mitwirkungsbeitrag zukunftssicher den 'richtigen Preis' für die jeweiligen Nutzungsformen festzulegen". Pauschalvergütungen hätten sich in der Branche für beide Seiten bewährt und müssten weiterhin möglich bleiben.

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45 Prozent weniger Traffic für Verlagsseiten wegen Leistungsschutzrecht 
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waldschote 08. Feb 2019

Du meinst gar keine. Denn weder YT noch Facebook (auch wenn diese das nötige Kapital...

plutoniumsulfat 08. Feb 2019

Oder die Hartz-Gesetze...

asmix 08. Feb 2019

Wozu viel schreiben? "Die Anstalt" hatte die Bertelsmann-Stiftung bei einem prominenten...

Natz 07. Feb 2019

Mal ganz davon ab, ob das Leistungsschutzrecht in einem solchen Fall überhaupten gelten...



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