EU-Urheberrechtsreform: Droht vielen Youtube-Kanälen wirklich das Aus?
Mit ihrer Warnung vor dem Schließen vieler Kanäle hat Susan Wojcicki die Youtuber in Panik versetzt. Die Behauptung der EU-Kommission, es würde sich für Nutzer nichts ändern, ist jedoch völlig unbegründet.

Welche Folgen hat die geplante EU-Urheberrechtsreform für Upload-Plattformen im Netz? Mit ihrer Warnung in einem Blogbeitrag hat Youtube-Chefin Susan Wojcicki viele Youtuber in helle Aufregung versetzt. Sollten die Plattformbetreiber künftig unmittelbar für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden, könnten sie möglicherweise nur noch Inhalte von wenigen großen Firmen akzeptieren, schrieb Wojcicki am 22. Oktober 2018. Doch wie realistisch ist dieses Szenario ausgerechnet für Youtube?
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- EU-Kommission will abwiegeln
Bislang gilt für Plattformbetreiber im Internet das sogenannte Providerprivileg. Sie haften nicht unmittelbar für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer, sondern müssen erst dann reagieren, wenn sie auf Verstöße aufmerksam gemacht werden. Dieses sogenannte Notice-and-Takedown-Prinzip soll nach dem Willen des EU-Parlaments künftig für "Online-Inhaltsweitergabedienste" nicht mehr gelten. Das sieht Artikel 13 der EU-Urheberrechtsrichtlinie vor, den das Parlament Mitte September beschlossen hatte.
Kein Schutz vor Klagen
Anders als vom EU-Ministerrat vorgesehen, gäbe es für Plattformen auch keine Möglichkeit, sich durch technische Vorkehrungen wie Uploadfilter oder Lizenzvereinbarungen der Haftung zu entziehen. Zudem wäre es selbst für ein Unternehmen wie Youtube nicht realisierbar, mit allen Rechteinhabern vorab Lizenzverträge abzuschließen. Schließlich hat jeder, der ein Video oder Musikstück aufnimmt oder einen Text schreibt, die Rechte an dem Werk. Jedes Werk könnte wiederum die Rechte anderer Nutzer verletzen, wenn unzulässigerweise deren Werke darin auftauchen.
Das heißt: Keine Online-Plattform ist künftig vor Schadenersatzklagen oder gar Strafanzeigen gefeit, wenn sie nutzergenerierte Inhalte zulässt. Selbst bei einer händischen Prüfung aller Uploads ließen sich diese wohl nicht ausschließen. Automatische Uploadfilter könnten dies erst recht nicht garantieren. Zudem dürften sie häufig zulässige Nutzungsformen blockieren. Besonders problematisch könnte es werden, wenn anonyme Nutzer bewusst geschützte Inhalte hochlüden, um Plattformen auf diese Weise zu schaden.
Verträge mit kommerziellen Anbietern als Lösung
Doch wie sollen Webangebote, die nutzergenerierte Inhalte zulassen, mit solch einer Gefahr umgehen? Wojcicki deutet daher an, dass nur noch solche Nutzer ihre Inhalte hochladen können, bei denen Youtube nicht mit Urheberrechtsverletzungen rechnen muss. Das könnten unter anderem Firmen sein, die dazu mit dem Unternehmen eine entsprechende Vereinbarung abschließen und darin beispielsweise die alleinige Haftung für die veröffentlichen Inhalte übernehmen.
Für "normale" Nutzer wäre dies jedoch schwierig. Hier können sich die Plattformen nicht darauf verlassen, dass die Kanäle über die Urheber- und Nutzungsrechte an dem hochgeladenen Material verfügen. Bei einer anonymen Anmeldung könnten die Plattformen zudem nicht die Verantwortung auf die Nutzer abwälzen.
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EU-Kommission will abwiegeln |
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Etwas spät die Antwort aber jetzt noch aktueller als zuvor. Ich denke viele von den...
Wenn ihr hier dann einmal fertig seid mit der großen, bösen "Verschwörung" könntet ihr...
Zugegeben, mein Beispiel war überspitzt, so wie dein Beispiel. Ich bin ja in den meisten...
Youtube schürt Panik unter seinen Nutzern und instrumentalisiert sie damit für die...