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EU: Strengere Verbraucherschutzregeln in Kraft getreten

2023 haben sich Europaparlament und die EU-Staaten auf strengere Verbraucherschutzregeln geeinigt. Diese kommen jetzt erstmals zum Einsatz.
/ Przemyslaw Szymanski , dpa
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Um die Sicherheit bei Produkten wie Rauchmeldern zu erhöhen, sind nun neue Verbraucherschutzregeln in Kraft getreten. (Bild: pixabay.com)
Um die Sicherheit bei Produkten wie Rauchmeldern zu erhöhen, sind nun neue Verbraucherschutzregeln in Kraft getreten. Bild: pixabay.com

In der EU gelten seit dem 13. Dezember 2024 strengere Verbraucherschutzregeln, die die Sicherheit von zahlreichen Produkten gewährleisten sollen. Die Vorschriften ersetzen die geltende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und die Richtlinie über lebensmittelähnliche Produkte, wie die Europäische Kommission mitteilt(öffnet im neuen Fenster) .

Ein zentraler Aspekt dieser Vorschriften ist die Pflicht der Unternehmen, umfangreiche Dokumentationen zu führen. Diese Vorgaben sollen gewährleisten, dass Produkte, die in der Vergangenheit durch Sicherheitsprobleme auffielen, den strengeren EU-Standards entsprechen.

Das Europaparlament und die EU-Staaten bestätigten die Regeln im Frühjahr 2023 offiziell und vereinbarten dabei eine Übergangsfrist bis zur Anwendung der Regeln, die zum 13. Dezember 2024 endete.

Die Verhandlungsführerin des Parlaments teilte damals mit: "Mit diesem Gesetz haben wir einen entscheidenden Schritt gegen diejenigen unternommen, die in Europa unsichere Produkte verkaufen. Für jedes verkaufte Produkt muss innerhalb der EU jemand die Verantwortung tragen."

Berichte über unsichere Produkte

Die Europäische Kommission reagierte damit auf Berichte von Verbraucherschützern wie dem Verband Beuc, der in einer im September 2022 veröffentlichten Analyse auf unsichere Produkte hinwies.

Dazu zählen laut britischen Verbraucherschützern Rauchmelder, die keinen Rauch erkennen konnten. Unter Berufung auf niederländische Verbraucherschützer hieß es, ein weiteres Beispiel seien Überwachungskameras aus China, auf die Dritte mit wenigen Handgriffen unbefugt Zugriff erhalten können.

DIHK bemängelt bürokratische Belastung

Kritik an den neuen Vorgaben kommt von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). "Der betriebliche Aufwand für die Umsetzung der Verordnung ist immens" , so Volker Treier von der DIHK(öffnet im neuen Fenster) .

Zum einen müssten die Unternehmen eine Vielzahl zusätzlicher Dokumentations- und Nachweispflichten erfüllen, beispielsweise eine Risikoanalyse bereitstellen und einen "verantwortlichen Wirtschaftsakteur" in der EU angeben. Zum anderen werfe die Verordnung in ihrer aktuellen Form noch viele ungeklärte Fragen auf, die bisher auch von der EU-Kommission nicht beantwortet werden konnten.

Problematisch bleibt laut Treier zudem, "dass sich der Anwendungsbereich der Verordnung nicht nur auf physische Produkte erstrecken soll, sondern jetzt auch digitale Produkte einschließlich Software umfasst" .

Diese Ausdehnung der Anwendung werde von vielen Unternehmen in Deutschland und Europa als zusätzliche bürokratische Belastung wahrgenommen. Dementsprechend habe der DIHK während des Gesetzgebungsprozesses eigenen Angaben nach vielfach dafür geworben, "die Regelungen praxisnäher und bürokratieärmer zu gestalten, um nicht noch mehr lähmende Bürokratie für die Wirtschaft zu schaffen" .


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