EU-Strafzahlung: Koalition nimmt Klage wegen Vorratsdaten in Kauf
Die Differenzen sind zu groß. Von der Regierung wird es vorerst keinen Gesetzentwurf geben, der die Vorratsdatenspeicherung regelt - trotz drohender Strafe.

Die Bundesregierung wird sobald kein Gesetz vorlegen, das versucht, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung zu regeln. Obwohl Deutschland ab dem 26. April eine Klage der EU-Kommission droht, sollte die entsprechende EU-Richtlinie nicht mittels eines Gesetzes umgesetzt sein, werde die Koalition dem nicht nachkommen, heißt es aus Regierungskreisen. Zitat einer Quelle, die ungenannt bleiben will: "Wir lassen uns verklagen."
Sollte eine entsprechende Klage Erfolg haben, drohen dem deutschen Justizministerium Strafzahlungen. Wie hoch sie genau sein werden, ist unklar, sicher aber mehrere Millionen Euro.
Hintergrund der Weigerung ist allerdings keine generelle Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung, sondern die Tatsache, dass sich die Koalitionspartner Union und FDP nicht über die Umsetzung der EU-Richtlinie einigen können.
Das von der FDP geführte Justizministerium hat zwar gerade einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aber vom CSU-geführten Innenministerium komplett umgeschrieben wurde. Die Vorschläge des Innenministeriums wiederum fand das Justizministerium indiskutabel.
Klage kann Monate dauern
Bislang hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel stets erklärt, sie wünsche eine schnelle Regelung der Vorratsdatenspeicherung. Offensichtlich kann oder will sie den Streit zwischen den beiden Ressorts nicht beenden und nimmt nun eine Klage in Kauf.
Die Bundesregierung muss bis zum 26. April gegenüber der EU erklären, wie sie in der Sache weiter verfahren will. Vize-Regierungssprecher Georg Streiter sagte dazu am Montag, es werde eine "abgestimmte Stellungnahme" gegenüber der EU-Kommission geben. In dieser werde die Regierung darlegen, welche Schritte sie unternommen hat und unternehmen wird, um die Richtlinie umzusetzen.
Ein allzu großes Risiko geht sie damit nicht ein. Bis tatsächlich Strafzahlungen anfallen, kann eine Weile vergehen, im Zweifel mehrere Monate, da der Fall erst vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden muss. Immerhin zweifelt auch die EU-Kommission inzwischen an der Richtlinie und lässt sie evaluieren. Das entsprechende Ergebnis könne durchaus abgewartet werden, heißt es in der FDP.
Außerdem werden die Zahlungen möglicherweise nicht so hoch ausfallen, wie bislang befürchtet.
Vorratsdaten teilweise schon umgesetzt
Die FDP sagt, in einem Gerichtsverfahren könne Deutschland argumentieren, es habe die EU-Richtlinie zumindest teilweise umgesetzt. "Wir haben in Deutschland bereits eine Teilumsetzung der Vorratsdatenspeicherung", sagt der FDP-Politiker Jimmy Schulz. Einzelne Teile seien in bestehenden Gesetzen längst verankert, insofern gehe er davon aus, dass es nur ein Verfahren wegen einer "unzureichenden Umsetzung" geben werde, sagt er.
Im Moment ist nicht erkennbar, wie sich die beiden Ministerien einigen könnten, zu konträr sind ihre Auffassungen von einem Gesetzentwurf. Deshalb zeichnete sich in den vergangenen Tagen bereits ab, dass die Koalition die von der EU gesetzte Frist verstreichen lassen würde. Es gibt Stimmen, die sagen, das Vorhaben liege nun "auf Eis". FDP-Politiker Schulz sieht das anders. Nach seinen Worten wird nun wenigstens über den Entwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gesprochen. Das sei ein Fortschritt, bislang habe er schließlich als inakzeptabel gegolten.
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Die Stimme der Vernunft im Golem-Forum - dass ich das noch erleben darf. Ich bin...
mehr nicht. der Rest, also die Umsetzung ("alternativlos") folgt wenn das Volk mit...
Und nur darum hält man jetzt schön still. Nicht dass ich einer rotgrünen Regierung mehr...
Leider richtig.....