EU-Richtlinie: Streaming-Anbieter müssen Kunden Widerrufsrecht bieten
Auch Streaming- und Download-Anbieter müssen mit der neuen EU-Richtlinie ein 14-tägiges Widerrufsrecht bieten. Doch das bedeutet nicht, dass die Inhalte in der Zeit genutzt werden dürfen.

Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Verbraucherrechte zum 13. Juni 2014 müssen Anbieter digitaler Inhalte ab Vertragsschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewähren. Das schließt auch Streaming- und Download-Anbieter ein. Dazu erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: "Dies bedeutet nicht, dass Käufer das Produkt in der Zwischenzeit ausführlich testen können. Denn das Widerrufsrecht erlischt in der Regel bereits, sobald mit dem Download oder Streaming begonnen wird. Das neue Widerrufsrecht hilft somit nur, wenn ein Fehlgriff rechtzeitig vor dem Herunterladen auffällt."
Wer einen Vertrag über digitale Inhalte wirksam widerruft, darf vom Anbieter nicht mit der Forderung nach Wertersatz behelligt werden. Der Händler muss den vollen Kaufpreis erstatten. Halten sich Anbieter nicht an die neuen Regeln, können Kunden dies der Verbraucherzentrale melden.
Das Widerrufsrecht erlischt nur dann vorzeitig, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Zudem muss bestätigt werden, dass über den Verlust des Widerrufsrechts informiert wurde. Diese Zustimmung darf nicht in den AGB untergeschoben werden: Kunden müssten zumindest ein Häkchen an einem Informationstext gesetzt haben. "Das Einverständnis sollte nur erklären, wer die Leistung endgültig behalten möchte", raten die Verbraucherschützer.
Anbieter sind verpflichtet, über die wesentlichen Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten des Produkts zu informieren, und technische Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel das Datenformat oder einen Kopierschutz, offenzulegen. Auch die Anforderungen an das Endgerät, etwa zum Betriebssystem, müssen genannt werden.
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Sogenannte "illegale" Portale kann man nun getrost verfolgen, wenn sie keinen Widerruf...
Wobei das natürlich im Zweifelsfall vorraussetz das der Kunde den zweiten Film überhaupt...