EU-PNR-Richtlinie: Weitere 63 Millionen Fluggäste auf Vorrat gespeichert
Deutsche Polizeibehörden haben an den deutschen Verkehrsflughäfen im vergangenen Jahr rund 212 Millionen Passagierdaten verarbeitet. Bereinigt um Doppelerfassungen betraf dies rund 63 Millionen Reisende. Die Angaben stammen aus der Antwort(öffnet im neuen Fenster) des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage.
Im Vergleich zu 2020(öffnet im neuen Fenster) und 2019(öffnet im neuen Fenster) haben sich die Zahlen mehr als verdoppelt. Letztes Jahr wurden im grenzüberschreitenden zivilen Flugverkehr gut 100 Millionen Datensätze von rund 31 Millionen Passagieren verarbeitet.
Zentralstelle beim BKA
2018 hat der Bundestag die EU-PNR-Richtlinie(öffnet im neuen Fenster) umgesetzt und hierzu ein Fluggastdatengesetz(öffnet im neuen Fenster) verabschiedet. Airlines werden darin zur Weitergabe von Passagierdaten an das PNR-Informationssystem beim Bundesverwaltungsamt verpflichtet. Dort läuft ein vom Bundeskriminalamt (BKA) für mehrere Millionen Euro entwickeltes automatisches Abgleichsystem(öffnet im neuen Fenster).
Findet das Abgleichsystem einen verdächtigen Datensatz, wird dieser anschließend händisch überprüft. Beim BKA firmiert dies als "technischer Treffer". Im vergangenen Jahr gerieten auf diese Weise rund 108.000 Personen ins Raster, wie aus der Antwort ebenfalls hervorgeht. Auch dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr.
Die Weiterverarbeitung der Treffer erfolgt in der Fluggastdatenzentralstelle (Passenger Information Unit – PIU), die in Deutschland beim BKA angesiedelt ist. Dort werden die gefundenen Personen anhand verschiedener Polizeidatenbanken überprüft. Regelmäßig gehören dazu die deutsche Inpol-Datei und das Schengener Informationssystem.
88 Prozent Fehlalarme
In der PIU werden die verdächtigen Datensätze zunächst "depersonalisiert". Die eigentlich anonymen Personendaten werden dabei für die Bearbeiter sichtbar gemacht.
In vielen Fällen handelt es sich bei den Datensätzen allerdings um Fehlalarme. 2019 wurden noch rund 98 Prozent aller technischen Treffer als unbrauchbar ausgesondert, dieser Wert sank jetzt auf 88 Prozent.
Falsche Treffer entstehen etwa durch ähnliche Schreibweisen des Namens oder Vornamens der Reisenden oder ein fehlendes Geburtsdatum. Probleme machten in der Vergangenheit auch unterschiedliche Schriftsysteme und das Transkriptionsverfahren der BKA-Software.
Anstieg trotz Pandemie
Alle "fachlich positiv überprüften Treffer" werden an die Bundespolizei und die Bundeszollverwaltung gemeldet. Die beiden Behörden sollen dann die Überprüfung oder Verfolgung der Personen übernehmen. Auch andere europäische Fluggastdatenzentralstellen können über verdächtige Personen informiert werden.
2020(öffnet im neuen Fenster) meldete das BKA insgesamt 25.280 PNR-Datensätze für Folgemaßnahmen an das Bundespolizeipräsidium. Trotz der pandemiebedingt rückläufigen Passagierzahlen war dies ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Zahlen für 2021 sind noch nicht bekannt.
2020 wurden daraufhin 813 Haftbefehle vollstreckt. Weitere 547 Personentreffer seien "mit Bezug zur politisch motivierten Kriminalität" festgestellt worden. Welche Maßnahmen daraufhin gegen diesen Personenkreis erfolgten, lässt die Bundespolizei offen.
Vorratsdaten auch für Recherchen genutzt
PNR-Daten enthalten bis zu 60 Einzeldaten, darunter Adresse, Telefonnummer, Reiseroute, gebuchten Sitzplatz, gebuchtes Essen und gebuchte Hotelzimmer. Sie werden bis zu fünf Jahre auf Vorrat gespeichert. Möglich ist ihre Nutzung zur Verfolgung und Verhinderung von schweren und terroristischen Straftaten.
Zwar ist dies im Gesetz nicht geregelt, trotzdem verfolgt die Bundespolizei mit PNR-Daten auch irreguläre Einreisen(öffnet im neuen Fenster).
In den Datenbeständen von Reisenden kann auch händisch gesucht werden. 2019 nahm das BKA darin noch 684 "inländische Rechercheersuchen" vor, diese Zahl hat sich nun vervierfacht. Auch die Suchanfragen von Fluggastdatenzentralstellen anderer EU-Mitgliedstaaten nehmen jedes Jahr zu.
Immer öfter wird gefordert, das PNR-System auf grenzüberschreitende Bahn-, Bus- oder Schiffsreisen auszuweiten. In Schlussfolgerungen(öffnet im neuen Fenster) gaben die EU-Mitgliedstaaten hierzu vor drei Jahren eine Folgenabschätzung in Auftrag. Daraufhin hat auch die EU-Kommission die Erweiterung des PNR-Systems geprüft. Zuletzt äußerten die Agenturen Frontex und Europol einen Vorschlag zum Einbezug von Kreuzfahrtschiffen und Fähren.
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