EU-Parlament: Schrödingers Datenschutz beschlossen
Das Europäische Parlament hat am heutigen Tag wie erwartet seine Zustimmung zu zwei wichtigen Gesetzesvorlagen gegeben. In der EU wird von 2018 an ein neues, einheitliches Datenschutzrecht gelten. Außerdem werden Daten von Flugpassagieren künftig den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt, wenn ein Passagier aus der EU heraus fliegt oder in die EU einreist.
Mit breiter Mehrheit stimmten die Parlamentarier für einen zwischen Mitgliedstaaten, EU-Kommission und dem Parlament ausgehandelten Kompromiss zur Reform des Datenschutzes. Erstmals wird der Datenschutz dann nicht mehr durch eine von den Mitgliedstaaten umzusetzende Richtlinie geregelt, sondern durch eine direkt geltende Verordnung. Die Mitgliedstaaten haben dann nur noch wenig Möglichkeiten, von den Regeln abzuweichen.
Das Paket unterhält unter anderem ein "Recht auf Vergessenwerden" im Internet, außerdem soll es für EU-Bürger leichter werden, Unternehmen bei Rechtsverstößen zur Rechenschaft zu ziehen. Außerdem werden die Strafen für Verstöße deutlich erhöht, so dass diese auch für große Unternehmen wie Google schmerzhaft sein könnten.
Der EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht (Grüne) kommentiert die Entscheidung auf seiner Webseite wie folgt(öffnet im neuen Fenster) : "Das ist der letzte Schritt der bahnbrechenden Reform des EU-Datenschutzes. Das Gesetz schafft erstmalig einen EU-Datenschutz auf höchstem Niveau und ersetzt den ausgedienten Flickenteppich 28 unterschiedlicher Datenschutzregelungen in den Mitgliedstaaten. Das ist ein großer Schritt für die Grundrechte, für den Verbraucherschutz und einen fairen Wettbewerb. Die neuen Datenschutzregeln machen die EU fit für das digitale Zeitalter."
Kritiker der Reform sehen in einigen Punkten höhere Datenschutzstandards in Deutschland in Gefahr, auch einige IT-Unternehmen sind unzufrieden. Kritisiert wird auch, dass das Datenschutzrecht zum Teil in die Kommunikationsfreiheiten eingreife , die Regeln für Meinungsfreiheit aber nicht auf EU-Ebene harmonisiert sind. Hier könnte es also zu unterschiedlichen Auslegungen in den einzelnen Mitgliedstaaten kommen.
Daten von Flugpassagieren werden gespeichert
Außerdem beschloss das Parlament Regeln, die eine Speicherung von Fluggastpassagierdaten einführen . Die Speicherung gilt für Passagiere auf allen Flügen, die die EU verlassen oder in sie einreisen.
Basis der Datenerhebung ist der sogenannte Passenger Name Record der Fluggesellschaften. In ihm werden Daten wie Adresse, Kreditkartennummer, Anschlussflüge, Vielfliegernummer, Essenswünsche und Allergien gespeichert. Außerdem gibt es Freitextfelder, in denen weitere Informationen hinterlegt werden können – etwa, wenn jemand zu einer Beerdigung fliegt und die Fluglinie davon Kenntnis hat.
Die Daten werden ohne konkreten Anlass für sechs Monate auf Vorrat gespeichert, danach sollen die Informationen für weitere fünf Jahre anonymisiert vorgehalten werden. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Anonymisierung nicht vollständig sei und die Identität der Personen ohne größere Probleme wieder ermittelt werden könne.
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