EU-Ministertreffen: Keine EU-Gesetze gegen Hetze im Internet geplant

Auf EU-Ebene gibt es seitens der Mitgliedsstaaten keine Forderungen nach einem Gesetz gegen Hetze und Hass-Beiträge im Internet. Der deutsche Vorstoß wird angesichts steigender freiwilliger Löschquoten kritisch gesehen.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Die EU-Minister sehen aktuell keinen Grund dafür, im Netz aufräumen zu müssen.
Die EU-Minister sehen aktuell keinen Grund dafür, im Netz aufräumen zu müssen. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)

Gegen Hass und Hetze im Internet werden vorerst keine gesetzlichen Regelungen auf EU-Ebene erlassen. Von den Mitgliedstaaten gebe es keine dementsprechenden Forderungen, sagte die zuständige EU-Justizkommissarin Vera Jourová am 26. Januar 2018 nach einem Ministertreffen in Sofia.

EU-Justizkommissarin setzt auf freiwillige Selbstverpflichtung

Sie werde deswegen weiter auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Online-Netzwerken setzen. Diese sieht vor, dass Hassbotschaften schnellstmöglich gelöscht werden. Nach einer jüngst veröffentlichten Untersuchung der EU-Kommission nahmen die Unternehmen Facebook, Twitter und Youtube zuletzt rund 70 Prozent aller in den EU-Staaten beanstandeten Inhalte auf Grundlage der Selbstverpflichtung aus dem Netz.

Dies war deutlich mehr als bei der Überprüfung im Mai 2017. Damals konstatierte die Kommission eine Löschquote von 59 Prozent. Ende 2016 lag sie noch bei nur 28 Prozent.

Löschquoten als Gegenargument zu deutschem Gesetzesvorstoß

In der EU-Kommission werden die jüngsten Daten als weiterer Beleg dafür gesehen, dass Deutschland mit dem NetzDG eventuell zu schnell ein Gesetz gegen Hass im Netz eingeführt hat. Die Brüsseler Behörde hatte den deutschen Alleingang zuletzt mehrfach kritisiert. Sie befürchtet einen Flickenteppich an Regeln in Europa und einen möglichen Missbrauch durch Regierungen, die die Meinungsfreiheit einschränken wollen.

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teenriot* 29. Jan 2018

Das Kompliment kann ich zurückgeben. Gerade die prominenten Fälle des scheinbaren...

RipClaw 28. Jan 2018

Gegen ein Gesetz das gegen Grundrechte verstößt kann man im Zweifel gerichtlich vorgehen...

sniner 28. Jan 2018

Wenn der von der Löschung Betroffene mitbekommen hat, dass das auf der Basis der NetzDG...



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