EU-Ministerrat: Anbieter sollen für Gratis-Apps haften
Auf EU-Ebene sollen auch Anbieter von Gratis-Apps haften, wenn sie im Gegenzug Daten sammeln. Dafür hat sich der EU-Ministerrat ausgesprochen. Der Bitkom kritisiert die Pläne und befürchtet vor allem Nachteile für Startups.

Die EU-Staaten wollen Anbieter digitaler Güter dazu verpflichten, dafür zu haften. Anwender würden damit bei scheinbar kostenlosen Inhalten oder Diensten umfangreiche Gewährleistungsansprüche etwa auf Reparatur, Updates oder Rückgabe erhalten. Diese Regelung soll für App-Anbieter gelten, die persönliche Daten zur Nutzung ihrer Dienste verlangen und diese Daten etwa für Werbezwecke verwenden.
Daten als Währung
Damit soll auf EU-Ebene ein Verbraucherrecht für digitale Güter eingeführt werden, wie es bei anderen Produkten üblich ist. Das gilt für Apps, Musik, Filme oder Spiele sowie online erbrachte Dienstleistungen. Der Digitalverband Bitkom kritisiert diese Pläne und zeigt sich skeptisch. Damit würde erstmals im EU-Recht das Prinzip von "Daten als Währung" verankert.
Eine kostenlos angebotene App würde damit genauso behandelt wie eine kostenpflichtige, wenn der Nutzer im Gegenzug persönliche Daten an den Anbieter weitergibt. "Gerade bei kostenlosen Angeboten wie Apps oder Spielen gehen Ansprüche auf Reparatur an der Realität vorbei", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Von der Regelung wären die vielen kleinen Anbieter von kostenlosen Apps betroffen. In vielen Fällen stehen hinter Apps keine kommerziell tragfähigen Geschäftsmodelle."
Bitkom sieht Gefahr für Startups
Der Gesetzgeber schieße mit solchen Verpflichtungen weit über das Ziel hinaus. "Gerade Start-ups, die mit innovativen Lösungen schnell auf den Markt kommen, werden durch solche Vorschriften überfordert und könnten einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Anbietern erleiden, die auf anderen, weniger streng reglementierten Märkten wachsen können", fügte Rohleder hinzu.
In der Praxis würden Gewährleistungsansprüche bei kostenlosen digitalen Gütern nach Ansicht des Bitkom immer auf die Rückabwicklung des Geschäftes hinauslaufen, da für den Anbieter eine Reparatur oder Nachbesserung keinen Sinn ergebe. Das würde bedeuten, der Verbraucher müsste die App löschen und bekäme seine Daten zurück.
Das Recht zur Datenlöschung habe der Anwender aber bereits durch die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sagte der Bitkom-Hauptgeschäftsführer. Jeder Nutzer könne ohne Angabe von Gründen die Löschung seiner Daten verlangen. Rohleder sagte weiter: "Das neue Vertragsrecht für digitale Inhalte gibt dem Verbraucher ein Recht, das er schon heute hat. Dem Verbraucher wir damit nicht geholfen, auf die Anbieter kostenloser digitaler Inhalte kommt aber große Unsicherheit zu."
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