Parlament vor Alles-oder-Nichts-Entscheidung
Problematisch könnte sich zudem das Traffic-Management erweisen. Dieses ist laut Artikel 3.3 auch dann zulässig, wenn die Gefahr einer Netzwerküberlastung bereits besteht. "Droht denn schon eine Netzwerküberlastung, falls jemand eine datenintensive App, die zum Beispiel mobile Videos präsentiert, einführen will, so dass Internetserviceprovider diese von vornherein ablehnen können?", fragte Kammerevert. Es fehle an einer hinreichend konkreten Eingrenzung des Begriffs, "was auch unter dem Blickwinkel der Garantie kommunikativer Freiheiten nur schwer erträglich ist".
Fetzer sieht in Sachen Traffic-Management ebenfalls Defizite in dem Text. Denn dort sei von bestimmten "Verkehrskategorien" die Rede, ohne dass diese näher definiert würden. Dazu könnten beispielsweise VoIP-Daten zählen. Eine Präzisierung des Begriffs Verkehrskategorie sei aber erforderlich, "um eine klare Abgrenzung zu Spezialdiensten zu ermöglichen". Zumindest konnte das EU-Parlament Spamschutz und Kindersicherungen als Gründe für die Datenfilterung bei den Providern verhindern. Solche Verfahren hätten die umstrittene Deep-Packet-Inspection erforderlich gemacht, wogegen sich das Parlament gesperrt hatte.
Unklarheiten beim Zero-Rating
Völlig unklar scheint weiterhin, ob das sogenannte Zero-Rating mit der Verordnung erlaubt wird. Auch dieser Begriff taucht in der Verordnung gar nicht auf. Was die EU-Kommission aber nicht davon abhielt, in einer Mitteilung dieses Verfahren für erlaubt zu erklären. Beim Zero Rating werden bestimmte Daten nicht auf den verbrauchten Traffic angerechnet. "Zero Rating blockiert keine Konkurrenzangebote und kann zu einem größeren Angebot für kostenbewusste Nutzer führen", schrieb die Kommission.
Auch in diesem Fall warnt die SPD-Abgeordnete: "Um es ganz klar zu sagen: Zero Rating wird sich als eine der schärfsten Formen der Verdrängung von Konkurrenten im digitalen Markt entpuppen, von der ausschließlich schon heute Marktmächtige profitieren können." Fetzer hält die Auslegung der EU-Kommission ebenfalls für problematisch. Denn der Kompromiss erlaubt zwar ausdrücklich Volumenvereinbarungen zwischen Zugangsanbietern und Endkunden, erwähnt jedoch keine Verträge zwischen Zugangsanbietern und Inhaltelieferanten wie Facebook, Google oder Wikipedia.
Alles oder nichts
Trotz dieser Einwände dürfte die Mehrheit der EU-Abgeordneten dem Kompromiss zustimmen. Ausgeschlossen scheint, dass der Verordnungstext noch einmal geändert wird, obwohl das Parlament im April 2014 noch mit großer Mehrheit gegen ein Zwei-Klassen-Internet gestimmt hatte. Selbst der bestehende Kompromiss soll nur mit äußerst knapper Mehrheit von der Vertretung der Mitgliedsländer, dem Ministerrat, angenommen worden sein. Das Parlament steht daher vor der Entscheidung: alles oder nichts. Falls das komplette Paket scheitert, müssten sich die Abgeordneten vorhalten lassen, die Abschaffung der Roaming-Gebühren im Jahr 2017 verhindert zu haben.
Wie die Entscheidung des Itre-Ausschusses gezeigt hat, sind viele Abgeordneten bereit, diesen Preis für die Unklarheiten bei der Netzneutralität zu zahlen.
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| EU-Kompromiss: Adieu, Netzneutralität |
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Die FIFA ist offiziell ein Non-profit-Unternehmen Wirklich. So wenig Weitsicht? Wei es...
Wenn genug Geld geflossen ist und genug Leute dauerbequatscht wurden, kann man so gut wie...
Doch dürfen sie faktisch. Das Problem ist, dass nicht definiert ist, was Spezialdienste...