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EU-Kommission: Vorerst kein neuer Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung

EU-Kommissarin Malmström will keinen eigenen Entwurf für eine Vorratsdatenspeicherung mehr vorlegen. Deutschland könnte selbst aktiv werden, schlägt sie vor.
/ Friedhelm Greis
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EU-Kommissarin Malmström strebt keine neue Richtlinie an. (Bild: Georges Gobet/AFP/Getty Images)
EU-Kommissarin Malmström strebt keine neue Richtlinie an. Bild: Georges Gobet/AFP/Getty Images

Die Europäische Kommission plant keinen neuen Vorstoß für eine europaweite Regelung zur anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten in absehbarer Zeit. "Ich werde nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes keinen neuen Gesetzentwurf mehr zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen", sagte die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström nach Angaben der Tageszeitung Welt(öffnet im neuen Fenster). Die Kommission habe das Urteil des EuGH von Anfang April genau analysiert. "Wenn es überhaupt noch irgendwann zu einer neuen EU-Richtlinie kommen sollte, dann erst, wenn die Gesetzgebung zum Datenschutz verabschiedet ist", sagte die Kommissarin aus Schweden, die nur noch bis Herbst im Amt sein wird.

Nach Ansicht Malmströms ist eine europaweite Regelung jedoch nicht erforderlich, um eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen: "Jedes EU-Land, mit Ausnahme Deutschlands, hat sein eigenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Das sorgt dafür, dass auch künftig ohne eine EU-Richtlinie Datenspeicherung zur Verbrechensaufklärung in den einzelnen Mitgliedsländern möglich ist." Deutschland müsse nun allein entscheiden, ob es ein neues nationales Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben wolle. "Das ist eine deutsche Angelegenheit", sagte die EU-Kommissarin.

Koalition will europäische Lösung

Das Urteil hat Malmström nach eigenen Angaben nicht überrascht. "Unsere Analysen vor zwei Jahren ergaben, dass der Vorschlag Mängel hat. Das hat jetzt der EuGH bestätigt", sagte sie. Grundsätzlich könne Vorratsdatenspeicherung bei der Aufklärung schwerer Verbrechen natürlich helfen. "Aber die Frage ist doch, wie man die Daten erhebt und wie weit man dabei geht", sagte Malmström. Bereits unmittelbar nach dem Urteil im April hatte sich Malmström skeptisch gezeigt(öffnet im neuen Fenster), dass es eine neue Richtlinie geben werde. Der EuGH hatte die bestehende Richtlinie komplett für ungültig erklärt.

Dass Deutschland nun rasch eine eigene Regelung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH einführen wird, ist eher unwahrscheinlich. Während die Innenpolitiker in den Ländern vehement eine schnelle Einführung der Vorratsdatenspeicherung fordern, setzt die große Koalition in Berlin weiter auf eine einheitliche europäische Lösung. Abgeordnete von Union und SPD verwiesen Anfang Mai in einer Bundestagsdebatte darauf, zunächst die Europawahlen im Mai und die Bildung der neuen EU-Kommission abzuwarten.


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