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EU-Kommission: Ukraine soll 2026 der EU-Roaming-Zone beitreten

Ab Januar 2026 soll die Ukraine in das EU-Roaminggebiet aufgenommen werden. Ukrainer könnten dann ihren Mobilfunkvertrag ohne Zusatzkosten in der EU nutzen.
/ Marius Pieruschka
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Der Europäischen Rat muss der Aufnahme in die EU-Roaming-Zone zustimmen. (Bild: Pixabay)
Der Europäischen Rat muss der Aufnahme in die EU-Roaming-Zone zustimmen. Bild: Pixabay / Pixabay-Lizenz

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Ukraine ab dem kommenden Jahr in die EU-Roaming-Zone aufzunehmen, wie aus einer Mitteilung aus Brüssel(öffnet im neuen Fenster) hervorgeht. Der Vorschlag wurde dem Europäischen Rat zur Annahme vorgelegt. Sollte der Rat zustimmen, könnten Ukrainer ab dem 1. Januar 2026 ihre Mobilfunktarife nach dem Prinzip Roam-like-at-Home nutzen.

In der Praxis bedeutet das, dass Bürger aus der Ukraine innerhalb der EU ohne zusätzliche Kosten von ihren ukrainischen Nummern aus Telefonate führen, Kurznachrichten senden und Mobildaten nutzen können. EU-Bürger, die sich in der Ukraine aufhalten, profitieren ab Januar 2026 ebenso vom Abkommen.

Die Ukraine teilte mit, ihre Roaming-Regelungen bereits vollständig an die in der Europäischen Union geltenden Vorgaben angeglichen zu haben. Somit würde dem Beitritt des Landes in die EU-Roaming-Zone nichts mehr im Wege stehen. Für Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist das Abkommen laut Mitteilung ein wichtiger Schritt. Roaming wäre der erste Bereich, in dem die Europäische Union die Binnenmarktbehandlung auf die Ukraine ausweiten würde.

Aktuell gilt noch eine Sonderreglung zwischen Telekommunikationsanbietern aus der EU und der Ukraine, die bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wurde. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen 22 europäischen und sieben ukrainischen Netzbetreibern, die es Flüchtlingen aus der Ukraine zu günstigen Preisen ermöglicht, mit Angehörigen im Heimatland in Kontakt zu bleiben. Dieses Abkommen wurde in den letzten Jahren immer wieder verlängert.

Prinzip Roam-like-at-Home gilt seit 2017

Seit Juni 2017 gilt in der Europäischen Union das Prinzip Roam-like-at-Home . Innerhalb der EU können Reisende ohne Zusatzkosten mit ihrem Smartphone wie in ihrem Heimatland telefonieren und surfen. Diese Regelung gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und für die EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island.

Großbritannien hat zum 31. Januar 2020 die Europäische Union verlassen, unabhängig davon behandeln die deutschen Netzbetreiber und viele Mobilfunkdiscounter das Vereinigte Königreich beim Roaming weiterhin wie ein EU-Mitgliedsland. Reisende telefonieren und surfen daher noch mindestens bis zum 31.12.2025 in Großbritannien wie in einem EU-Land. Es ist wahrscheinlich, dass diese Regelung auch für das Jahr 2026 verlängert wird.

Die Europäische Union hat zum 1. Juli 2022 ihre Roamingverordnung(öffnet im neuen Fenster) noch einmal neu gefasst. Reisende im EU-Ausland erwarten die gleichen Bedingungen wie im Heimatland. Konkret bedeutet das: Wer einen 5G-Vertrag hat, soll auch im Ausland mit 5G und der im Vertrag versprochenen mobilen Geschwindigkeit surfen können. Auch diese Regelung soll ab dem 1. Januar 2026 für die Ukraine gelten.


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