EU-Kommission: Per Gesichtserkennung nach Hackern und Einbrechern suchen
Die EU-Kommission will die Suche nach Tätern und Verdächtigen mit Hilfe von automatischer Gesichtserkennung erlauben. Und das bei vielen Straftaten.

Die EU-Kommission plant großzügige Ausnahmen für den Einsatz biometrischer Erkennungssysteme bei der Suche nach Straftätern oder Verdächtigen. Der am Mittwoch in Brüssel vorgestellte Entwurf einer Verordnung (PDF) verbietet zwar zunächst den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum zum Zwecke der Strafverfolgung. Anschließend wird er aber in etlichen "unbedingt notwendigen" Fällen erlaubt.