EU-Kommission: Per Gesichtserkennung nach Hackern und Einbrechern suchen

Die EU-Kommission plant großzügige Ausnahmen für den Einsatz biometrischer Erkennungssysteme bei der Suche nach Straftätern oder Verdächtigen. Der am Mittwoch in Brüssel vorgestellte Entwurf einer Verordnung (PDF)(öffnet im neuen Fenster) verbietet zwar zunächst den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum zum Zwecke der Strafverfolgung. Anschließend wird er aber in etlichen "unbedingt notwendigen" Fällen erlaubt.
Dazu zählen die Festnahme, Identifizierung und Suche nach Straftätern und Verdächtigen bei allen Straftaten, für die eine maximale Haftstrafe von wenigstens drei Jahren vorgesehen ist. Auch soll mithilfe solcher Kamerasysteme nach Opfern von Straftaten gesucht werden dürfen, beispielsweise vermissten Kindern. Zum Einsatz darf die Gesichtserkennung auch kommen, um die "spezifische, erhebliche und unmittelbar bevorstehende Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit natürlicher Personen oder einen Terroranschlag" zu verhindern.