EU-Kommission: Neues Kartellverfahren gegen Microsoft wegen Browserwahl
Im Jahr 2009 eingte sich Microsoft nach einem langjährigen Streit mit der EU-Kommission: Das Unternehmen musste seitdem direkt nach der Installation des Betriebssystems oder dem Einschalten eines neuen Computers mit vorinstalliertem Windows dem Benutzer die Wahl zwischen mehreren Browsern lassen. Den Internet Explorer schon vorinstalliert als Standardbrowser zu definieren, war nicht mehr zulässig. Die Vereinbarung sollte für fünf Jahre gelten.
Daran hat sich das Unternehmen nach Meinung von EU-Kommissar Joaquín Almunia aber nicht gehalten: "Wir nehmen die Befolgung unserer Entscheidungen sehr ernst. Ich habe darauf vertraut, dass die Berichte des Unternehmens zutreffend waren. Es scheint aber so zu sein, dass das nicht der Fall war, also haben wir sofort Maßnahmen eingeleitet. Wenn unsere Untersuchungen zeigen, dass es Zuwiderhandlungen gab, hat Microsoft mit Sanktionen zu rechnen." Wie aus der Erklärung von Almunia(öffnet im neuen Fenster) hervorgeht, betreffen die gegenwärtigen Untersuchungen Windows 7 und nicht das noch nicht erhältliche Windows 8.
Bei der Einigung mit der EU war Microsoft nicht bestraft worden. Die Kommission droht nun aber wie gewohnt damit, dass eine Kartellstrafe gegen das Unternehmen bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes betragen könne. Damit droht Microsoft eine neuerliche Strafe von Hunderten Millionen Euro.
Eine solche Strafe hatte die EU bereits 2008 wegen einer anderen Behinderung von Konkurrenten verhängt(öffnet im neuen Fenster). Dabei ging es um die nicht erfolgte Offenlegung von Schnittstellen in Windows. Gegen diese Strafe klagt Microsoft derzeit, in erster Instanz reduzierte ein Gericht der EU die Summe aber lediglich von 899 auf 860 Millionen Euro.
Nachtrag vom 17. Juli 2012, 15:30 Uhr
Microsoft hat zu den Vorwürfen der EU Stellung genommen und um Entschuldigung gebeten. Dass die Browserwahl fehlt, soll an einem "technischen Fehler" gelegen haben, der sich mit dem Service Pack 1 für Windows 7 eingeschlichen hat. Die Hintergründe finden sich in einer aktuellen Meldung.
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