EU-Kommission: Mit Speicherpflicht gegen Tachobetrug vorgehen
Zurückgedrehte oder elektronisch manipulierte Tachos schädigen beim Gebrauchtwagenverkauf den Käufer. Die EU-Kommission will dagegen vorgehen, indem nationale Datenbanken für Tachostände erstellt werden sollen, die bei jedem TÜV und jedem Werkstattbesuch aktualisiert werden müssen.

Technische Maßnahmen scheinen gegen Tachobetrug nicht auszureichen, daher plant die EU-Kommission nun, nationale Datenbanken für Tachostände einzuführen, die von Autowerkstätten bei Inspektionen aktualisiert werden und grenzüberschreitend abfragbar sein sollen.
An bis zur Hälfte aller gebrauchten Pkw im grenzüberschreitenden Handel wurde laut EU-Kommission der Kilometerstand manipuliert. So soll einer Begleitstudie des wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments zufolge jährlich ein Schaden von bis zu 9,6 Milliarden Euro entstehen, weil Fahrzeuge mehr wert sind, wenn sie eine geringere Kilometerleistung aufweisen.
Der verkehrspolitische Sprecher der Sozialdemokraten im Europaparlament, Ismail Ertug, legte Eckpunkte für ein neues Gesetz vor, mit dem Manipulationen am Kilometerstand ins Leere laufen sollen. In Belgien gibt es ein solches Modell bereits. Dort werden die Tachostände bei jedem Werkstattbesuch und jeder Hauptuntersuchung erfasst. Der Käufer bekommt vom Verkäufer ein Zertifikat über den Kilometerstand. Mit den Niederlanden werden die Daten bereits ausgetauscht. Zudem sollen die Hersteller technische Maßnahmen ergreifen, die das Manipulieren erschweren.
Die Begleitstudie (PDF) des wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments untersuchte zwei der von Ertug benannten Maßnahmen auf ihren europäischen Mehrwert. Dabei wurde für die Datenbanklösung (Carpass-Modell) ein europäischer Mehrwert von über 8,5 Milliarden Euro errechnet, für die technische Lösung ein Mehrwert von über 6 Milliarden Euro jährlich. Ob eine technische Lösung noch notwendig wäre, wenn es zu einer Datenbanklösung käme, ist nicht sicher. Die Parlamentarier wollen, dass die EU-Kommission innerhalb eines Jahres einen Rechtsrahmen vorschlägt. Das muss die EU-Kommission aber nicht. Lehnt sie ab, muss sie diesen Schritt allerdings begründen.
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