Smartphones noch ausgenommen

Die größte Nachfrage nach Reparaturen gibt es derzeit bei Smartphones. Smartphone-Herstellern wird zudem immer wieder vorgeworfen, die Lebenszeit ihrer Geräte mit einer geplanten Obsoleszenz zu verkürzen. Immerhin erlaubt der hier in Verruf gekommene Hersteller Apple in den USA seit kurzem den ersten freien Dienstleistern Reparaturen mit Original-Ersatzteilen anzubieten.

Die Initiative Runder Tisch Reparatur, in der sich die Verbraucherschützer mit Umweltverbänden und Reparaturinitiativen sowie freien Werkstätten zusammengeschlossen haben, bemängelt daher bei den neuen Ökodesign-Verordnungen, dass IT-Produkte weiterhin von der Regelung ausgenommen sind. Die EU-Kommission müsse künftig insbesondere die Software in den Blick nehmen, da sie der häufigste Grund sei, warum Produkte vorzeitig entsorgt würden.

Die Lieferfrist von 15 Tagen sei zu lang, außerdem sei es problematisch, dass unabhängige Reparaturbetriebe und -initiativen weiterhin von den Herstellern diskriminiert werden könnten. Mit der Kampagne Right to Repair setzt sich der Runde Tisch dafür ein, dass jeder reparieren darf.

Die Verbraucherschützer vermissen allerdings eine europaweite Ausweitung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Damit würde nicht nur die Langlebigkeit von Haushaltsgeräten verbessert. Bislang gelten zwei Jahre, aber nur sechs Monate Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass Händler im ersten halben Jahr nach dem Kauf nachweisen müssen, dass bei Auslieferung eines Artikels kein Mangel bestand. Danach liegt die Pflicht beim Kunden. Mit der Richtlinie erhöht sich die Frist auf ein Jahr.

Reparatur-Scoring

Als Vorbild für eine künftige europaweite Regelung sieht der Runde Tisch Reparatur einen französischen Gesetzesentwurf für ein Reparatur-Scoring. Damit sollen Verbraucher schon beim Kauf die erwartete Nutzungsdauer abschätzen können. Der Gesetzesentwurf will alle Hersteller ab 2020 darauf verpflichten, die Langlebigkeit und Reparierbarkeit über ein Punktesystem zu deklarieren. Außerdem müssen Ersatzteile für eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren verfügbar gehalten werden, wobei die Ersatzteilkosten begrenzt werden müssen. Für eine längere Herstellergarantie von zwölf Jahren gibt es Extrapunkte. Dabei setzt die Regulierung darauf, dass die Eigenaussagen der Hersteller auch eingehalten werden.

Die geplante Novellierung des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes geht aus Sicht des Runden Tischs Reparatur in die falsche Richtung. Ein Schlupfloch sei die "wirtschaftliche Zumutbarkeit" von Reparatur. Das führe dazu, dass viele Produkte, die vorzeitig defekt sind, nicht repariert werden, weil Hersteller nachweisen können, dass die Reparatur aufgrund des teuren Arbeitsanteils im Vergleich zum Austausch mit neuen Produkten "unwirtschaftlich" sei.

Das Ziel müsse aber genau das Gegenenteil sein, argumentiert der Runde Tisch in seiner Stellungnahme: "Nicht zu reparieren und nicht weiterzuverwenden muss teurer sein, als die Abfallverwertung." Die Hersteller sollten daher zur Belieferung mit kostenfreien Ersatzeilen über einen angemessenen Zeitraum verpflichtet werden und dies in den Verkaufspreis bereits einpreisen. Eine Alternative wäre das französische Reparatur-Scoring.

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 EU-Kommission: Hersteller müssen Geräte reparierbar halten
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Bluejanis 04. Okt 2019

Oder halt kurzfristig (nach)produzieren. Ne Individual-Lösung per 3D-Drucker ist...

Bluejanis 04. Okt 2019

Wäre das denn günstiger, als die aktuelle Variante mit langlebigem Akku? Problematisch...

Bluejanis 04. Okt 2019

Natürlich will man das günstigste, da man keine Möglichkeiten hat die Qualität und...

Mavy 04. Okt 2019

Unser Trockner ist inzwischen 25 Jahre alt, die Waschmaschine hat die 25 schon voll und...



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