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EU-Kommission: Apple droht Milliardenstrafe in EU-Kartellverfahren

Die EU-Kommission hat Bedenken zu Apples Geschäftspraktiken geäußert, insbesondere in Bezug auf die Richtlinien des App Stores.
/ Michael Linden
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Apple in der Klemme: Verstöße gegen EU-Regeln (Bild: Pexels)
Apple in der Klemme: Verstöße gegen EU-Regeln Bild: Pexels

Die vorläufigen Untersuchungsergebnisse der EU-Kommission deuten darauf hin, dass Apple gegen den kürzlich eingeführten Digital Markets Act (DMA) verstoßen hat, was dem Unternehmen erhebliche Geldstrafen einbringen könnte.

In der von der EU-Kommission in Brüssel veröffentlichten Erklärung(öffnet im neuen Fenster) werden mehrere Bereiche hervorgehoben, in denen das Verhalten von Apple gegen die Wettbewerbsregeln zu verstoßen scheint. Im Mittelpunkt steht die angebliche Behinderung von App-Entwicklern, ihre Produkte über andere Kanäle als den App Store zu vertreiben. Diese Einschränkung behindert laut Kommission den Wettbewerb und die Innovation auf dem digitalen Markt.

Eines der Hauptprobleme, das von den EU-Regulierungsbehörden angesprochen wurde, betrifft die restriktiven Bedingungen für den App Store. Berichten beispielsweise von N-TV(öffnet im neuen Fenster) zufolge dürfen beliebte Streamingdienste wie Netflix und Spotify keine Preisinformationen in ihren Apps bereitstellen oder direkte In-App-Abonnementkäufe ermöglichen. Diese Einschränkungen werden als potenziell wettbewerbswidrig angesehen.

Darüber hinaus äußete die Kommission Bedenken hinsichtlich der Gebühren, die Apple App-Entwicklern in Rechnung stellt. Die Erklärung deutet darauf hin, dass diese Gebühren möglicherweise über das hinausgehen, was als "absolut notwendig" erachtet wird. Dieser Aspekt der Untersuchung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Einnahmen des Unternehmens und seine Beziehungen zu App-Entwicklern haben.

Digital Markets Act der EU: Regulierung großer Techkonzerne

Der Digital Markets Act, das Anfang März 2024 in Kraft trat, stellt eine Veränderung in der Herangehensweise der EU an die Regulierung großer Technologieunternehmen dar. Der DMA wurde entwickelt, um die Marktmacht der sogenannten Gatekeeper des Internets zu beschränken, und zielt darauf ab, in der digitalen Wirtschaft ein gerechteres Spielfeld zu schaffen. Apple fällt zusammen mit anderen Konzernen wie der Google-Muttergesellschaft Alphabet in den Geltungsbereich dieser neuen Vorschriften.

Dieser Fall ist der erste, bei dem die EU-Wettbewerbsbehörde den DMA nutzt, um konkrete Vorwürfe gegen ein großes Technologieunternehmen zu erheben und dagegen vorzugehen, dass der Gesetzesrahmen verletzt wurde.

Die EU-Kommission setzte eine Frist bis März nächsten Jahres, um ihre Untersuchungen abzuschließen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte Apple mit einer Geldstrafe in Milliardenhöhe belegt werden.


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