EU-Kommission: Amazon soll Daten von Marketplace-Händlern ausnutzen

Die Europäische Kommission geht davon aus, dass Amazon gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt.

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Lagerarbeiter von Amazon
Lagerarbeiter von Amazon (Bild: Amazon Deutschland)

Amazon verstößt nach Einschätzung der EU-Kommission gegen Kartellvorschriften. Nicht-öffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern bei Amazon Marketplace würden systematisch für das eigene Einzelhandelsgeschäft genutzt. Das teilte die EU-Kommission am 10. November 2020 mit. Dies betrifft die Zahl der bestellten und ausgelieferten Produkte, die Einnahmen, die Anzahl der Aufrufe von Angeboten, die Versanddaten, die bisherige Aktivität der Verkäufer und in Anspruch genommene Garantien.

Diese Daten flössen direkt in die automatisierten Systeme des Geschäfts, wo sie aggregiert und für Endkundenangebote und strategische Geschäftsentscheidungen von Amazon genutzt würden.

Zudem wurde ein zweites förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Amazon eigene Angebote und Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, bevorzugt behandelt.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte: "Daten über die Tätigkeit unabhängiger Verkäufer sollten von Amazon nicht zum eigenen Vorteil genutzt werden, wenn das Unternehmen mit diesen Verkäufern konkurriert. Die Regeln sollten nicht künstlich die eigenen Angebote von Amazon oder die Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, begünstigen." Der elektronische Handel boome und Amazon sei die führende Plattform in dem Bereich.

In den USA gehört Amazon zu einer Gruppe von Konzernen, die vom House Judiciary Committee übergeprüft werden. Das Justizministerium und die Federal Trade Commission haben ebenfalls Kartellverfahren gegen Amazon eingeleitet.

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