EU-Kommissar Oettinger: USA haben Tempolimit, Europa bekommt Leistungsschutzrecht

Die Europäische Kommission will mit Hilfe eines EU-weiten Leistungsschutzrechts für Presseverleger die Verlagsbranche stabilisieren. Das sagte EU-Digitalkommissar Günther Oettinger bei der Vorstellung seiner Pläne für eine Urheberrechtsreform am Mittwoch in Straßburg. "Wir wollen Piraterie verhindern und die Online-Plattformen in Verantwortung bringen, von dem, was sie durch Werbung in großem Umfang verdienen, einen fairen Anteil an Verlage und an Kreativschaffende weiterzugeben" , sagte Oettinger und fügte hinzu: "Insofern haben wir eine Grundlage geschaffen, um die europäische Kreativwirtschaft zu stabilisieren."
Bereits vor der Präsentation hatten Vertreter von IT-Wirtschaft und Verbraucherschützer die Pläne Oettingers scharf kritisiert . Der Entwurf für die Urheberrechtsrichtlinie(öffnet im neuen Fenster) sieht vor, die Nutzung von Online-Artikeln 20 Jahre lang lizenzpflichtig zu machen. Dabei unterscheidet der Entwurf nicht zwischen Suchmaschinen sowie Newsaggregatoren und anderen Nutzern. Obwohl das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Deutschland und Spanien gescheitert ist, hält Oettinger einen Erfolg auf europäischer Ebene für möglich. "Eine Onlineplattform, ein OTT(öffnet im neuen Fenster) wie Google ist bereit, auf einen Teilmarkt, Spanien, zu verzichten" , sagte er. Aber der europäische Binnenmarkt mit 510 Millionen Menschen "ist für jeden globalen Player so wichtig, dass er auf ihn nicht verzichten will" .
Hilft das was? Schaun mer mal
Skeptischer zeigte sich hingegen Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip. "Wird diese neue Regel den Verlagen und Journalisten helfen? Schauen wir mal" , sagte der frühere estnische Ministerpräsident. Wichtig sei ihm vor allem, dass die Verlinkung von Inhalten weiter kostenfrei bleiben würde. Auch Oettinger versicherte: "Hyperlink wird auch in Zukunft eine Nutzung sein, die völlig kostenfrei für jeden bereitsteht."
Kritiker wie die Piratenpolitikerin Julia Reda sehen das jedoch anders. "Auf sozialen Netzwerken geteilte Links beinhalten automatisch einen Anreißer, der künftig selbst 20 Jahre nach Veröffentlichung des Artikels lizenzpflichtig wäre. Eine Ausnahme für Privatpersonen ist nicht vorgesehen. Ohne Lizenzvereinbarung wäre es illegal, einen Zeitungsartikel von 1996 bei Facebook zu verlinken" , teilte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament mit. Oettingers Ausführungen seien daher "irreführend" .
"Engster Kontakt" zu Verlegern
Es verwundert nicht, dass Verlegerverbände als einzige die Pläne begrüßten. So hatte Oettinger eingeräumt: "Wir waren mit den europäischen Zeitungen- und Zeitschriftenverlegerverbänden in engstem Kontakt." Die deutschen Verbände sprachen dabei von einem "historischen Schritt" und verleugneten sogar die Existenz des vor mehr als drei Jahren eingeführten deutschen Leistungsschutzrechts. In ihrer Mitteilung (öffnet im neuen Fenster) heißt es, dass die Verlage einer kommerziellen Nutzung ihrer Inhalte "bislang ohne eigene Rechte und damit vielfach schutzlos gegenüber" gestanden hätten.
Die EU-Kommission liege richtig in ihrer Einschätzung, "dass es bald keine privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in der heutigen Vielfalt mehr geben wird, wenn diejenigen, die am Beginn der Wertschöpfungskette stehen, mangels Rechtsgrundlage nicht in der Lage sind, angemessen von der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Inhalte durch Dritte zu profitieren" . Offenbar gehen auch die Verlegerverbände davon aus, dass Google durch ein EU-weites Leistungsschutzrecht zur Zahlung von Lizenzgebühren gezwungen wäre.
Allerdings ist selbst Oettinger nicht davon überzeugt, dass dieses Recht in der von ihm vorgeschlagenen Maximalform am Ende so beschlossen wird. "Wir sind bereit, auch unseren Vorschlag noch weiterzuentwickeln. Wir behaupten nicht, dass wir allein wissen, wie man rechtlich dies macht" , sagte der EU-Kommissar. Im Parlament dürfte es sicherlich erheblichen Widerstand aus bestimmten Fraktionen gegen die Pläne geben. Unklar ist hingegen, wie sich die einzelnen Mitgliedsstaaten im Rat positionieren werden. Die deutsche Bundesregierung stellte sich bereits klar hinter die Pläne. Oettinger rechnet nach eigenen Worten mit einer "großen Debatte" in Öffentlichkeit, Parlament und Rat.
Google will weiter nicht für Snippets zahlen
Für die Probleme der großen US-amerikanischen IT-Konzerne zeigte Oettinger hingegen kein Verständnis. Mit der Schaffung des digitalen Binnenmarktes "vereinfachen wir Europa" , sagte er. Zudem müssten auch europäische Autohersteller damit leben, dass für ihre Fahrzeuge in den USA bestimmte Einschränkungen gälten. "Die Europäer stellen tolle Autos her, die auch 150, 180 Kilometer fahren können. In den USA sind sie aber in einem strengen Tempolimit. Dies respektieren wir" , sagte Oettinger. Genauso müssten die US-Amerikaner akzeptieren, dass die "faire Vergütung" von Verlagen in Europa geregelt werde, wobei er den Vergleich "nicht ganz ernsthaft" verstanden haben wollte.
Inwieweit Google die Inhalte von Verlagen, die auf einer kostenpflichtigen Lizenzierung bestehen, komplett auslisten würde, ist derzeit unklar. In einem Blogbeitrag(öffnet im neuen Fenster) schrieb der Suchmaschinenkonzern: "Die Bezahlung von Snippets ist für niemanden eine gangbare Option." Der Entwurf könne daher die Möglichkeiten Googles einschränken, monetarisierbaren Traffic zu den Verlagswebseiten zu lenken. Oettinger hatte in einem Interview jüngst eingeräumt, dass auch das Abspeichern und Indexieren von Verlagsinhalten in einer Datenbank lizenzpflichtig sein könnte.
Pläne für Content-ID begrüßt
Dennoch hob Google mehrere positive Aspekte des Entwurfs hervor. Begrüßenswert seien die Pläne für eine größere Transparenz bei der Vergütung von Künstlern und Rechteinhabern. Zufrieden zeigte sich der Konzern auch darüber, dass die EU-Kommission die Einführung von Content-ID-Systemen als Möglichkeit sieht, den illegalen Upload urheberrechtlich geschützter Inhalte einzudämmen. Google habe beim Videoportal Youtube in den vergangenen neun Jahren 60 Millionen Euro in dieses System investiert und sei nun in der Lage, 98 Prozent der hochgeladenen Videos zu identifizieren.
Doch genau wegen dieser hohen Kosten warnt der IT-Verband Eco vor diesem Konzept, da kleine Firmen und Startups dies nicht leisten könnten. Ansip verteidigte hingegen die Pläne, den Anbietern eine Sorgfaltspflicht für die hochgeladenen Inhalte aufzuerlegen. Zudem seien solche Identifizierungssysteme nicht unbedingt teuer. Ansip nannte eine vietnamesische Plattform, die lediglich 500 US-Dollar im Jahr dafür bezahle.
Panoramafreiheit soll unterschiedlich geregelt bleiben
Auf eher unverständliche Weise begründete der Kommissionsvizepräsident den Verzicht darauf, die sogenannte Panoramafreiheit in der EU einheitlich zu regeln. Unter Panoramafreiheit versteht man die lizenzfreie bildliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke, die im öffentlichen Raum stehen. So ist es in Belgien beispielsweise nicht erlaubt, ohne Zustimmung ein Foto des Brüsseler Atomiums zu veröffentlichen.
Eine entsprechende Konsultation habe gezeigt, dass es in allen 28 EU-Staaten mit Ausnahme von Italien und Luxemburg bereits Regelungen dazu gebe, sagte Ansip. Diese seien jedoch sehr unterschiedlich. Gerade die Tatsache, dass es in den einzelnen Ländern sehr unterschiedliche Regelungen gibt, sollte eigentlich Anlass für die EU-Kommission sein, die dadurch entstehenden Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Das wird in diesem Fall anscheinend anders gesehen.



