EU-Kartellverfahren: Apple lenkt ein, erfindet aber neue Gebühren

Apple hat zwei neue Gebühren für App-Entwickler in der EU eingeführt(öffnet im neuen Fenster) , um an externen Transaktionen mitzuverdienen. Im Gegenzug haben Programmierer in Zukunft mehr Freiheiten, was Verlinkungen aus Apps zu Käufen im Web betrifft. Apple versucht damit offenbar, der EU im angedrohten Kartellverfahren entgegenzukommen.
Im Zuge des DMA (Digital Markets Act) dürfen Entwickler in der EU seit kurzem innerhalb ihrer Apps auf externe Angebote verweisen. Bislang war es aber nicht erlaubt, diese Links mit Parametern zu versehen, um direkt auf ein bestimmtes Angebot zu verweisen. Dies ist ab sofort möglich, solange die Parameter nicht für das Profiling der Nutzer verwendet werden.
Auch können die Webseiten hinter den Links künftig innerhalb der App geöffnet werden, und nicht wie bisher im Systembrowser. Beim Anklicken eines externen Links wird außerdem kein Warnhinweis mehr eingeblendet. Entwickler dürfen nun zudem Preise für Abonnements oder andere Käufe nennen, die außerhalb der App und damit auch außerhalb von Apples Einfluss abgeschlossen werden können.
Apple verdient dank zweier neuer Gebühren weiter mit
Damit Apple an diesen Käufen aber weiterhin verdient, hat sich das Unternehmen zwei neue Gebühren ausgedacht. Die sogenannte Initial Acquisition Fee fällt auf alle digitalen Käufe an, die im Zeitraum von zwölf Monaten nach der Erstinstallation getätigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob diese Käufe über die App auf dem Smartphone getätigt werden, oder etwa über die Webseite des Entwicklers auf einem Mac.
Die zweite neue Gebühr nennt sich Store Services Fee und fällt zusätzlich zur Initial Acquisition Fee an - ebenfalls in einem 12-Monats-Zeitraum, der allerdings flexibler und für Apple vorteilhafter definiert ist. Anders als bei der ersten Gebühr gelten die zwölf Monate nicht nur nach der Erstinstallation; stattdessen wird der Zeitraum bei jedem Update und auch bei Neuinstallationen neu zurückgesetzt.
Je nachdem, ob Entwickler ihre Apps mit externen Links über den App Store vertreiben oder über einen alternativen Marktplatz, fallen die Gebühren unterschiedlich hoch aus. Außerhalb des App Stores fallen fünf Prozent Initial Acquisition Fee und zehn Prozent Store Services Fee an. Dazu kommt noch die Core Technology Fee in Höhe von 50 Cent pro Installation - es sei denn, die Entwickler sind davon befreit. Die Store Services Fee kann bei kleineren Entwicklerstudios auf fünf Prozent reduziert werden.
Store Services Fee für Apps im App Store doppelt so hoch
Wer seine Apps mit externen Links im App Store anbietet, zahlt ebenfalls fünf Prozent Initial Acquisition Fee. Die Store Services Fee ist mit 20 Prozent doppelt so hoch, der reduzierte Satz liegt bei sieben Prozent. Die Core Technology Fee entfällt natürlich, wenn die Anwendung weiterhin im App Store angeboten wird.



