EU-Gutachten: Durchleuchtung privater Inhalte gefährdet Grundrechte
Ein Gutachten meldet Bedenken gegen eine geplante EU-Verordnung an. Sie soll die automatische Überprüfung von Kommunikationsinhalten ermöglichen.
Ein wissenschaftliches Gutachten fordert Änderungen an der geplanten EU-Verordnung zur automatischen Überprüfung von Kommunikationsinhalten. Der 70-seitigen Studie (PDF) der Wissenschaftlichen Dienste des Europäischen Parlaments (EPRS) zufolge bietet die Verordnung keine ausreichende Rechtsgrundlage für E-Mail- und Messengerdienste, um Kindesmissbrauch auf freiwilliger Basis online zu bekämpfen. Die Auswirkungen bestimmter Techniken seien unverhältnismäßig. Zudem könnten sich Nutzer nicht gegen die Durchleuchtung ihrer Kommunikation zur Wehr setzen, wenn sie sich dessen nicht bewusst seien.
Die Kommission hatte den Entwurf (PDF) im September 2020 vorgelegt und ursprünglich geplant, ihn noch im vergangenen Jahr in Kraft treten zu lassen. Ihrer Einschätzung nach ist die Verordnung dringend erforderlich, weil seit Ende 2020 E-Mail- und Messengerdienste in den Geltungsbereich der sogenannten E-Privacy-Richtlinie fallen, die die Vertraulichkeit der Kommunikation garantiert. Damit sind automatische Filtersysteme, die beispielsweise nach pädokriminellem Material suchen, nicht mehr zulässig.
Auch Parlament fordert Nachbesserungen
Zwar befürwortete das Europaparlament die Pläne der EU-Kommission inzwischen mit großer Mehrheit. Doch die Verhandlungsführerin der Abgeordneten, die SPD-Politikerin Birgit Sippel, dürfte sich durch das Gutachten nun bestätigt sehen. Sippel forderte nach der Abstimmung im Dezember 2020 "zusätzliche Schutzmaßnahmen für den Einsatz dieser Technologie, damit diese rechtskonform ist". Die EU-Kommission habe zu prüfen versäumt, ob die Verordnung im Einklang mit Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundlagen stehe.
Ebenso wie Sippel hält auch das Gutachten im Grunde nur die sogenannte Photo-DNA von Microsoft für eine zulässige Technik. Dabei wird von Fotos ein Hashwert gebildet, der sich auch durch Vergrößerungen und Verkleinerungen des Fotos nicht verändert.
Die Anbieter sollen nach dem Willen der EU-Kommission aber auch Texte durchsuchen dürfen. Dabei geht es darum, das "Anwerben von Kindern für den Zweck sexueller Handlungen mit dem Kind oder der Produktion von Kinderpornografie" zu erkennen, was als Grooming bezeichnet wird. Das soll anhand bestimmter Schlüsselwörter oder objektiv identifizierter Risikofaktoren wie Altersunterschieden aufgedeckt werden. Microsoft entwickelte dazu das Projekt Artemis. Die eingesetzte Technik soll "ausreichend zuverlässig sein", um die Fehlerrate möglichst zu begrenzen. Eine Überprüfung der Verdachtsfälle durch Menschen sei jedoch möglich.
Nur Photo-DNA erfüllt Kriterien
Dem Gutachten zufolge erfüllt nur die Photo-DNA von Microsoft drei von der Verordnung vorgesehene Anforderungen. Das Projekt Artemis sowie die von Facebook oder Thorns Safer eingesetzten Verfahren entsprächen diesen Anforderungen jedoch nur teilweise oder gar nicht. Unter anderem wird vorgeschlagen, dass die Verfahren nur bei Personen eingesetzt werden, die bereits wegen solcher Vergehen aufgefallen sind. Die EU-Kommission plant jedoch eine verdachtslose Durchleuchtung aller Nutzer auf solche Inhalte.
Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piraten) sieht sich durch das Gutachten in seiner Kritik an den Plänen bestätigt. "Jetzt ist es amtlich: Die geplante verdachtslose Nachrichten- und Chatkontrolle wird vor Gericht scheitern und ist schon deshalb nicht zielführend. Sie ist sogar kontraproduktiv, weil sie Täter in sichere Kommunikationskanäle abtauchen lässt und dadurch Ermittlungen erschwert", sagte Breyer. Die Verfahren zeigten nach Polizeiangaben in 90 Prozent der Fälle Unschuldige an, oft auch Jugendliche. "Anstelle von Massenüberwachung ins Blaue hinein müssen Kinder online und offline gezielt geschützt werden durch verstärkte Prävention, öffentliche Aufklärung, Therapie- und Unterstützungsangebote sowie Ausbau der Strafverfolgungskapazitäten", forderte Breyer.
Das Europaparlament könnte in den Trilogverhandlungen mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten nun darauf drängen, die Bedenken gegen die Grundrechtseingriffe stärker zu berücksichtigen.
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