EU-Gericht: Milliardenstrafe gegen Qualcomm für nichtig erklärt
Der US-Chiphersteller Qualcomm hat vom zweithöchsten Gericht Europas Recht bekommen. Das Gericht für Handelssachen habe entschieden, dass die vor vier Jahren von der EU-Kommission verhängte Strafzahlung gegen Qualcomm nicht wirksam sei, berichtet Reuters(öffnet im neuen Fenster). Im Januar 2018 verhängte die EU-Kommission eine Kartellstrafe gegen Qualcomm in Höhe von 997 Millionen Euro .
Vor vier Jahren sah es die EU-Kommission als erwiesen an, dass Qualcomm "Milliarden von US-Dollar an Apple gezahlt" habe, "damit Apple nicht bei der Konkurrenz kauft", sagte die damals zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Konkurrenten seien so über mehr als fünf Jahre vom Markt für LTE-Basisband-Chipsätze ausgeschlossen worden.
Dazu meint das Gericht: "Die Kommission hat keine Analyse vorgelegt, die es ermöglicht, die Feststellung zu stützen, dass die betreffenden Zahlungen tatsächlich die Anreize für Apple verringert haben, zu Qualcomms Wettbewerbern zu wechseln" (Rechtssache T-235/18). Die EU-Regulierungsbehörden haben nun die Möglichkeit, die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzufechten.
Die EU-Kommission prüft weitere Schritte
Die EU-Kommission erklärte, sie werde das Urteil und seine Auswirkungen sorgfältig prüfen und ihre nächsten Schritte abwägen. Für die EU-Kommision ist die Gerichtsentscheidung ein starker Rückschlag, nachdem sich die Kommission in den vergangenen Jahren dafür stark gemacht hat, Wettbewerbsverstöße im Tech-Bereich zu sanktionieren.
Die Verhängung der Geldbuße gegen Qualcomm, sagte Vestager, sollte als Warnung für andere Technologieunternehmen dienen, die ähnliche Praktiken in Erwägung ziehen. Dem steht nun Qualcomms Sieg vor Gericht gegenüber.
Es ist innerhalb kurzer Zeit die zweite große Niederlage für Vestager im Kampf gegen Tech-Unternehmen. Im Januar 2022 wurde eine Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro gegen Intel für nichtig erklärt. Intel wurde der Versuch vorgeworfen, die Konkurrenz rechtswidrig aus dem Markt zu drängen.
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