EU erlaubt Spezialdienste: Wie tot ist die Netzneutralität wirklich?
Hat Europa die Netzneutralität geopfert, damit die Roaming-Gebühren fallen können? Während bezahlte Priorisierung von Traffic verboten wird, sind Spezialdienste und Zero Rating erlaubt. Nach der Einigung zum elektronischen Binnenmarkt bleiben aber viele Fragen offen.

Der Tweet von Günther Oettinger lässt in seiner Missverständlichkeit tief blicken: "Hier sind die Details zum Ende von Roaming und Netzneutralität", hat der EU-Digitalkommissar am Dienstagmorgen getwittert, nachdem sich die europäischen Verhandlungsführer auf die Verordnung zum digitalen Binnenmarkt geeinigt hatten. Gemeint hat Oettinger sicherlich Details zur Netzneutralität und nicht deren Ende. Doch genau dieses Ende sehen Netzaktivisten und Europaabgeordnete wie der österreichische Verhandlungsteilnehmer Michel Reimon (Grüne) nun kommen. Und in einem Punkt war Oettingers Tweet auf jeden Fall unzutreffend: Die angeblichen Details der Einigung gibt es teilweise noch gar nicht.
- EU erlaubt Spezialdienste: Wie tot ist die Netzneutralität wirklich?
- Keine Spam-Filterung für Netzwerkmanagement
Denn der vollständige Text der Vereinbarung liegt noch nicht vor. Es musste am Ende sehr schnell gehen, wie Reimon erläuterte. Am heutigen 30. Juni 2015 endet die lettische Ratspräsidentschaft, unter deren Führung das Thema noch vom Tisch sollte. Zumindest gibt es eine Pressemitteilung der EU-Kommission, die die wichtigsten Beschlüsse festhält. Doch gerade, wenn es um Spezialdienste im Internet, um Netzwerkmanagement sowie um mögliche Blockaden oder Drosselungen von Traffic geht, steckt der Teufel häufig im Detail. Zudem widersprechen die Mitteilungen der EU-Kommission der vorläufigen Einigung zwischen Kommission, EU-Parlament und EU-Mitgliedsstaaten, die Golem.de vorliegt.
Schlupfloch Zero Rating
Eines scheint festzustehen: Eine bezahlte Priorisierung von Diensten im "normalen Internet" soll verboten bleiben. "Internetzugangsprovider müssen jeden Datenverkehr gleich behandeln", heißt es im Einigungstext (Artikel 3.3). Dies bedeutet, dass Inhalteanbieter wie Youtube, Netflix oder Facebook die Telekommunikationsfirmen nicht dafür bezahlen dürfen, dass ihre Daten schneller zum Kunden durchgeleitet werden. Das heißt aber nicht, dass zahlungskräftige Inhalteanbieter oder Provider wie die Deutsche Telekom sich nicht doch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen dürfen.
Denn die EU will das sogenannte Zero Rating, bei dem bestimmte Daten nicht auf den verbrauchten Traffic angerechnet werden, nicht verbieten. Der Vorschlag, wonach die wirtschaftlichen Praktiken der Zugangsprovider nicht diskriminierend sein dürfen, wurde aus dem Gesetzestext (Artikel 3.2) gestrichen. "Zero Rating blockiert keine Konkurrenzangebote und kann zu einem größeren Angebot für kostenbewusste Nutzer führen", schreibt die Kommission, wobei Zero Rating im Text gar nicht erwähnt wird. Dies dürfe aber nicht zur Folge haben, dass die Auswahl der Nutzer am Ende stark eingeschränkt werde, heißt es weiter. Gerade im Mobilfunk kann es aber schnell dazu kommen, dass nur solche Video- und Musikanbieter sich durchsetzen, deren Datenvolumen die Nutzer nichts kostet.
Definition der Spezialdienste sehr vage
Unklar ist weiterhin, in welcher Form sogenannte Spezialdienste ermöglicht werden. Hier kommt es auf die genaue Definition an, die aber sehr vage ist. In Artikel 3.5 heißt es, dass Zugangs- und Inhalteanbieter die Möglichkeit haben, neben Zugangsdiensten andere Dienste anzubieten, "die optimiert sind für spezielle Inhalte, Anwendungen oder Dienste oder eine Kombination von diesen, wobei die Optimierung notwendig ist, um die Erfordernisse der Inhalte, Anwendungen oder Dienste für eine besondere Qualitätsstufe zu erfüllen". Diese Spezialdienste sollen nur dann angeboten werden dürfen, wenn die Netzwerkkapazität ausreicht, um sie zusätzlich zu den normalen Internetzugängen zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen sie nicht den normalen Internetzugang ersetzen und die Verfügbarkeit und die "allgemeine Qualität" des Internetzugangs für Endnutzer nicht beeinträchtigen.
Die Kommission nennt als Beispiele für Spezialdienste Internetfernsehen, Videokonferenzen und Telemedizin, aber auch automatisiertes Fahren. Es geht um "innovative Dienste", die eine "gewisse Übertragungsqualität für ihre angemessene Funktion benötigen". Solche Dienste dürften aber nicht "die Verfügbarkeit und die Qualität des offenen Internets beeinträchtigen", heißt es weiter. Es gehe dabei nicht um "schnelle und langsame Spuren - da bezahlte Priorisierung nicht erlaubt ist, sondern darum, dass alle Bedürfnisse erfüllt werden, alle Möglichkeiten ergriffen werden können und niemand für einen Dienst bezahlen muss, der nicht gebraucht wird".
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Keine Spam-Filterung für Netzwerkmanagement |
- 1
- 2
Eine sehr eingeschränkte Sichtweise. Aber ja, genau dieser kurzsichtige Pragmatismus...
Und es ist geradezu ironisch, dass solche wettbewerbsfeindlichen Vorschläge ausgerechnet...
bist du sicher du weißt was damit gemeint ist? Gemeint ist damit NICHT, dass wenn du...
Genau. Die Betreiber werden im Endeffekt genug tricksen, damit ihr "normales" Internet...
sich wunderbar von Lobbyisten einlullen lassen und den geistigen Dünnpfiff dann noch raus...