EU erlaubt Spezialdienste: Wie tot ist die Netzneutralität wirklich?
Der Tweet von Günther Oettinger lässt in seiner Missverständlichkeit tief blicken: "Hier sind die Details zum Ende von Roaming und Netzneutralität", hat der EU-Digitalkommissar am Dienstagmorgen getwittert(öffnet im neuen Fenster), nachdem sich die europäischen Verhandlungsführer auf die Verordnung zum digitalen Binnenmarkt geeinigt hatten. Gemeint hat Oettinger sicherlich Details zur Netzneutralität und nicht deren Ende. Doch genau dieses Ende sehen Netzaktivisten und Europaabgeordnete wie der österreichische Verhandlungsteilnehmer Michel Reimon (Grüne) nun kommen(öffnet im neuen Fenster). Und in einem Punkt war Oettingers Tweet auf jeden Fall unzutreffend: Die angeblichen Details der Einigung gibt es teilweise noch gar nicht.
Denn der vollständige Text der Vereinbarung liegt noch nicht vor. Es musste am Ende sehr schnell gehen, wie Reimon erläuterte. Am heutigen 30. Juni 2015 endet die lettische Ratspräsidentschaft, unter deren Führung das Thema noch vom Tisch sollte. Zumindest gibt es eine Pressemitteilung der EU-Kommission, die die wichtigsten Beschlüsse festhält(öffnet im neuen Fenster). Doch gerade, wenn es um Spezialdienste im Internet, um Netzwerkmanagement sowie um mögliche Blockaden oder Drosselungen von Traffic geht, steckt der Teufel häufig im Detail. Zudem widersprechen die Mitteilungen der EU-Kommission der vorläufigen Einigung zwischen Kommission, EU-Parlament und EU-Mitgliedsstaaten, die Golem.de vorliegt.
Schlupfloch Zero Rating
Eines scheint festzustehen: Eine bezahlte Priorisierung von Diensten im "normalen Internet" soll verboten bleiben. "Internetzugangsprovider müssen jeden Datenverkehr gleich behandeln", heißt es im Einigungstext (Artikel 3.3). Dies bedeutet, dass Inhalteanbieter wie Youtube, Netflix oder Facebook die Telekommunikationsfirmen nicht dafür bezahlen dürfen, dass ihre Daten schneller zum Kunden durchgeleitet werden. Das heißt aber nicht, dass zahlungskräftige Inhalteanbieter oder Provider wie die Deutsche Telekom sich nicht doch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen dürfen.
Denn die EU will das sogenannte Zero Rating, bei dem bestimmte Daten nicht auf den verbrauchten Traffic angerechnet werden, nicht verbieten. Der Vorschlag, wonach die wirtschaftlichen Praktiken der Zugangsprovider nicht diskriminierend sein dürfen, wurde aus dem Gesetzestext (Artikel 3.2) gestrichen. "Zero Rating blockiert keine Konkurrenzangebote und kann zu einem größeren Angebot für kostenbewusste Nutzer führen", schreibt die Kommission, wobei Zero Rating im Text gar nicht erwähnt wird. Dies dürfe aber nicht zur Folge haben, dass die Auswahl der Nutzer am Ende stark eingeschränkt werde, heißt es weiter. Gerade im Mobilfunk kann es aber schnell dazu kommen, dass nur solche Video- und Musikanbieter sich durchsetzen, deren Datenvolumen die Nutzer nichts kostet.
Definition der Spezialdienste sehr vage
Unklar ist weiterhin, in welcher Form sogenannte Spezialdienste ermöglicht werden. Hier kommt es auf die genaue Definition an, die aber sehr vage ist. In Artikel 3.5 heißt es, dass Zugangs- und Inhalteanbieter die Möglichkeit haben, neben Zugangsdiensten andere Dienste anzubieten, "die optimiert sind für spezielle Inhalte, Anwendungen oder Dienste oder eine Kombination von diesen, wobei die Optimierung notwendig ist, um die Erfordernisse der Inhalte, Anwendungen oder Dienste für eine besondere Qualitätsstufe zu erfüllen". Diese Spezialdienste sollen nur dann angeboten werden dürfen, wenn die Netzwerkkapazität ausreicht, um sie zusätzlich zu den normalen Internetzugängen zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen sie nicht den normalen Internetzugang ersetzen und die Verfügbarkeit und die "allgemeine Qualität" des Internetzugangs für Endnutzer nicht beeinträchtigen.
Die Kommission nennt als Beispiele für Spezialdienste Internetfernsehen, Videokonferenzen und Telemedizin, aber auch automatisiertes Fahren. Es geht um "innovative Dienste", die eine "gewisse Übertragungsqualität für ihre angemessene Funktion benötigen". Solche Dienste dürften aber nicht "die Verfügbarkeit und die Qualität des offenen Internets beeinträchtigen", heißt es weiter. Es gehe dabei nicht um "schnelle und langsame Spuren – da bezahlte Priorisierung nicht erlaubt ist, sondern darum, dass alle Bedürfnisse erfüllt werden, alle Möglichkeiten ergriffen werden können und niemand für einen Dienst bezahlen muss, der nicht gebraucht wird".
Keine Spam-Filterung für Netzwerkmanagement
Was dies in der Praxis bedeuten wird, lässt sich schwer abschätzen. "In den Verhandlungen konnte keine Partei eine Anwendung nennen, die diese Spezialdienste braucht und die es nicht jetzt schon gibt. Tatsächlich geht es darum, Film-, TV- und Musik-Streaming sowie Sprachtelefonie zu kostenpflichtigen Zusatzdiensten zu machen, an denen die Telekom-Unternehmen (mit)verdienen", kritisiert der Grünen-Politiker Reimon. Dies ist seit Jahren der Knackpunkt in der Debatte. Sollte diese Praxis möglich werden, ließe sich wirklich von einem Ende der Netzneutralität sprechen. Durch die Hintertür der Spezialdienste könnten dann doch bezahlte Überholspuren angeboten werden, für die die Telekommunikationsprovider die Nutzer oder die Anbieter zur Kasse bitten.
Inwieweit das möglich sein wird, hängt auch von den sogenannten Erwägungsgründen ab, die dem eigentlichen Gesetzestext beigefügt werden. Gerade wenn die Gesetzesartikel sehr vage gehalten sind, lässt sich daraus genauer auf deren Umsetzung schließen. Doch diese Erwägungsgründe lägen noch gar nicht vor, hieß es am Dienstagnachmittag aus dem Büro der SPD-Abgeordneten Petra Kammerevert, die an den Verhandlungen beteiligt war. So könnte darin genauer definiert werden, wann solche Dienste tatsächlich "notwendig" sind, und wie sich das objektiv feststellen lässt, beispielsweise über einen Notwendigkeitstest.
Netzaktivisten wollen Parlament umstimmen
Provider könnten nun beispielsweise behaupten, die Übertragung hochauflösender Angebote für Video-on-Demand sei nur mit Hilfe von Spezialdiensten und nicht über das "normale" Internet möglich. Inwieweit Inhalteanbieter und Kunden bereit sind, solche Zusatzdienste zu akzeptieren und Geld dafür zu bezahlen, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Zumal Firmen wie Youtube oder Netflix auch die Möglichkeit haben, über spezielle Peering-Angebote oder Content-Delivery-Networks (CDN) ihre Daten nahe an die Kunden zu bringen.
Mit Blick auf das Netzwerkmanagement hat das EU-Parlament zumindest Spamschutz und Kindersicherungen als Gründe für die Datenfilterung bei den Providern verhindert. Solche Verfahren hätten die umstrittene Deep-Packet-Inspection erforderlich gemacht, wogegen sich das Parlament gesperrt hatte.
Die endgültige Entscheidung über das Paket fällt erst nach der Sommerpause. Daher hoffen Netzaktivisten darauf, bis dahin noch eine Zustimmung des Parlamentsplenums verhindern zu können. "Das Parlament hat nun die historische Chance, das Steuer in letzter Sekunde herumzureißen und sich der Abschaffung der Netzneutralität mit Nachdruck entgegenzustemmen", sagte der Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, Alexander Sander. Die Chancen dafür stehen jedoch angesichts der Mehrheitsverhältnisse nicht gut.
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