EU-Entscheidung: Telekom-Anbieter verstoßen nicht gegen Kartellrecht

Die EU-Kommission hat die Deutsche Telekom und zwei weitere Anbieter vom Verdacht unsauberer Praktiken beim Zusammenschalten von Netzen vorläufig freigesprochen. Doch die Wettbewerbshüter wollen den Markt weiter im Auge behalten.

Artikel veröffentlicht am , Thorsten Schröder
Die Telekom ist vom Verdacht unsauberer Praktiken beim Datenaustausch vorläufig entlastet.
Die Telekom ist vom Verdacht unsauberer Praktiken beim Datenaustausch vorläufig entlastet. (Bild: John MacDougall/Afp/Getty Images)

Die Deutsche Telekom, die spanische Telefónica und der französische Orange-Konzern können vorerst aufatmen. Die EU-Kommission hat ihre Untersuchung der Praktiken der drei Telekom-Anbieter beim Zusammenschalten von Netzen abgeschlossen. Die Verdachtsmomente der Kommission hätten sich nicht bestätigt, hieß es.

Den Anbietern war vorgeworfen worden, ihre Vormachtstellung bei Endkunden missbraucht zu haben, um große Internet-Datenübertragungsfirmen auszubooten. Nach eigenen Angaben sind die Kontrolleure der Brüsseler Behörde nun zu der "vorläufigen Überzeugung" gelangt, dass die Praktiken keinen Bruch des EU-Kartellrechts darstellten.

Datenverkehr nicht zum eigenen Vorteil beeinflusst

Es gebe bislang keine ausreichenden Hinweise darauf, dass die Anbieter Wettbewerber bewusst vom "Transitmarkt" oder von Inhalteangeboten ausgeschlossen hätten, hieß es. So sei der Datenverkehr in Zeiten von Engpässen nicht zum Vorteil eigener Angebote beeinflusst worden.

Die Kommission hatte im Juli vergangenen Jahres Razzien bei den drei Providern durchgeführt. Die Unternehmen standen unter anderem im Verdacht, ihre marktbeherrschende Stellung beim sogenannten Peering, dem Austausch großer Datenmengen aus Backbone-Verbindungen an Netzknoten, auszunutzen.

Telekom weist Zusammenhang mit Netzneutralität zurück

Mehrere Netzbetreiber, darunter der US-Anbieter Cogent, hatten sich zuvor bei der EU-Kommission beschwert. Das Unternehmen verkauft Internetanschlüsse, verfügt aber über keine eigene Leitung zu den Privatkunden und ist deshalb auf die Netze etwa der Deutschen Telekom angewiesen. Cogent warf den Providern vor, Inhalteanbieter zu zwingen, für das Peering extra zu zahlen. Auch der US-Backbone-Betreiber Level 3 warf den Telekom-Anbietern vor, im Geschäft mit Endkunden Engpässe bei bestimmten Diensten in Kauf zu nehmen.

Die Telekom argumentierte, wer deutlich mehr Datenvolumen ins Netz des Partners übergebe als andersherum, sollte auch mehr für den Ausbau der nötigen Kapazitäten zahlen. Mit der Netzneutralität im engeren Sinne habe dies nichts zu tun. Als einziger der zehn großen Anbieter organisiert die Telekom den Transport ihres Datenverkehrs durch eigene Peeringabkommen direkt mit anderen Netzbetreibern.

Netflix-Start könnte Konflikt verschärfen

Die EU-Kommission stimmte dieser Argumentation zu. Eine mindere Servicequalität sei nicht auszuschließen, wenn es für das Durchleiten von Daten keine kommerziellen Vereinbarungen zwischen Telekom-Anbietern und Drittparteien gebe. Daher könne es auf gewissen Routen beim Übergang in inländische Netze zu Datenstaus kommen. Sie behielten den Sektor aber weiter genau im Auge, versprachen die Wettbewerbshüter.

Mit dem Start des US-Streamingdienstes Netflix in mehreren europäischen Ländern, darunter Deutschland, gewinnt die Frage nach dem Zugang zu Kapazitäten weiter an Bedeutung. In den USA hat der Anbieter mit mehren Kabelbetreibern und Telekommunikationsunternehmen Verträge abgeschlossen, um sich bessere Datenleitungen und einen direkten Anschluss an deren Netze zu sichern. Die zuständige US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) untersucht die Vereinbarungen derzeit.

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