EU: Energielabel für Smartphones und Tablets bald Pflicht

Am 20. Juni 2025 tritt in der Europäischen Union eine neue Kennzeichnungspflicht in Kraft: Alle ab diesem Tag neu eingeführten Smartphones und Tablets müssen ein Energielabel(öffnet im neuen Fenster) tragen. Verbraucher erhalten damit auf einen Blick Informationen zur Energieeffizienz, Akkuhaltbarkeit, Reparierbarkeit und Robustheit der Geräte.
Ein solches Energielabel ist in der EU nicht neu: Bereits seit Jahren gelten vergleichbare Kennzeichnungen für zahlreiche Haushaltsgeräte - etwa Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler oder Fernseher. Mit der Ausweitung auf mobile Elektronik will die EU nun auch in diesem Bereich mehr Transparenz schaffen.
Wie bei den Großgeräten erfolgt die Bewertung der Energieeffizienz auch hier auf einer Skala von A (höchste Klasse) bis G (niedrigste Klasse). Außerdem werden die Akku-Laufzeit, die Zahl der Ladezyklen bis zu einem Kapazitätsverlust von 20 Prozent, die Stoßfestigkeit sowie der Schutz gegen Staub (0-6) und Wasser (0-8) ausgewiesen.
Die Angaben zur Staub- und Wasserresistenz orientieren sich dabei an der bekannten IP-Zertifizierung (International Protection), die auch bislang schon auf vielen Geräten zu finden ist. Ein Gerät mit dem Schutzgrad IP68 - also Staubschutzstufe 6 und Wasserschutzstufe 8 - gilt beispielsweise als besonders widerstandsfähig gegen äußere Einflüsse.
Auch die Reparierbarkeit spielt eine wichtige Rolle: Sie wird ebenfalls auf einer Skala von A bis E bewertet und berücksichtigt unter anderem, wie leicht sich das Gerät zerlegen und reparieren lässt und wie gut Ersatzteile verfügbar sind. Die Kosten für Reparaturen fließen nicht in die Bewertung ein. Händler sind verpflichtet, das Energielabel sowohl im stationären Handel als auch in Onlineshops gut sichtbar anzubringen.
Hersteller müssen Geräte langlebiger machen
Gleichzeitig mit der neuen Kennzeichnung gelten strengere Ökodesign-Vorgaben. So müssen Hersteller ihre Geräte künftig robuster konstruieren, langlebigere Akkus einsetzen und für mindestens fünf Jahre Softwareupdates bereitstellen. Ersatzteile wie Displays, Akkus oder Kameramodule müssen für mindestens sieben Jahre verfügbar und innerhalb von fünf bis zehn Werktagen lieferbar sein.
Die Europäische Kommission verspricht sich davon mehr Transparenz und eine längere Nutzungsdauer der Geräte - mit positiven Effekten auf Umwelt und Klima. Auch Verbraucherschutzorganisationen begrüßen die neuen Regelungen. Laut Zeit Online(öffnet im neuen Fenster) betonte ein Sprecher der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC, das Energielabel könne den Verbrauchern helfen, "die leistungsstärksten Produkte zu finden" .
Zustimmung kommt auch von der Deutschen Umwelthilfe (DUH)(öffnet im neuen Fenster) , die die Maßnahmen grundsätzlich begrüßt und künftig kontrollieren möchte, zugleich aber weitere Schritte fordert. "Um Ressourcen konsequent zu schützen, müssten die Regelungen auf sämtliche Elektrogeräte ausgeweitet werden [...]" , so die in Hannover sitzende Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzorganisation.
Tatsächlich gibt es auf EU-Ebene bereits Bestrebungen, die Vorgaben auf andere Produktgruppen zu übertragen. Das Fraunhofer‑Institut in Berlin, das bereits an dem in Kürze verpflichtenden Energielabel mitwirkte, arbeitet aktuell an einem vergleichbaren Label für Laptops. Nach aktuellem Stand soll dieses aber frühestens ab dem Jahr 2028 eingeführt werden.



