EU-Datenschutzreform: Regierung wartet auf das nächste Google-Urteil

Die Einigung zur EU-Datenschutzverordnung soll in der zweiten Hälfte dieses Jahres kommen. Die Bundesregierung misst dazu einem Google-Prozess "eine hohe Bedeutung zu".

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In Athen einigte sich die EU immerhin auf einen Zeitplan für die Datenschutzverordnung.
In Athen einigte sich die EU immerhin auf einen Zeitplan für die Datenschutzverordnung. (Bild: Yorgos Karahalis/Reuters)

Die EU hat nach monatelangen Verzögerungen einen konkreten Zeitplan für die Verabschiedung der Datenschutzverordnung vereinbart. Parlament, EU-Kommission und die 28 Mitgliedstaaten wollten demnach im Juli ihre Gespräche über die vorliegenden Entwürfe und Positionen beginnen, teilte das Büro des Grünen-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht auf Anfrage von Golem.de mit. Zuvor müssen sich aber die EU-Staaten auf eine gemeinsame Linie verständigt haben. Das soll im Juni geschehen. Die Bundesregierung pocht weiterhin auf Änderungen an den vorgelegten Entwürfen. Dabei messe sie einem seit Jahren laufenden Gerichtsverfahren zwischen Google und Spanien "eine hohe Bedeutung zu", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage.

Bereits in der vergangenen Woche hatte Albrecht, zuständiger Berichterstatter des EU-Parlaments, auf Anfrage von Golem.de eingeräumt, dass die Verordnung nicht mehr vor den Wahlen im Mai verabschiedet werden könne. Dies bestätigte Justizkommissarin Viviane Reding diese Woche auf einem Ministerratstreffen in Athen. "Ich glaube, diese Einigung ist möglich im Juni", sagte sie mit Blick auf die gegenwärtige Verhandlungsblockade im Ministerrat. Albrecht will nach eigenen Angaben ab 1. Juli mit der italienischen Ratspräsidentschaft über die Verordnung verhandeln. Es wird angestrebt, sie noch im Laufe dieses Jahres zu verabschieden.

EuGH entscheidet über "Recht auf Vergessenwerden"

Die Bundesregierung führt immer wieder neue Gründe an, die gegen eine Zustimmung zu dem Entwurf sprechen. Aktuell fordert sie Nachbesserungen, die das im Entwurf vorgesehene "Recht auf Löschung" beziehungsweise "Recht auf Vergessenwerden" betreffen. Es gelte, "Fragen der Verantwortlichkeiten von Suchmaschinenbetreibern und sozialen Netzwerken sowie für die notwendige Balance mit dem Recht auf Meinungsfreiheit" zu klären. Dazu gab es am Freitag nicht nur ein Urteil des Landgerichts Hamburg im Streit zwischen Ex-FIA-Chef Max Mosley und Google. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist dazu auch ein Verfahren zwischen Google Spain und der spanischen Datenschutzbehörde AEPD anhängig (C-131/12).

Darin geht es um die Frage, ob der Suchmaschinenbetreiber für die Inhalte seiner Suchergebnisse verantwortlich gemacht werden kann. Hintergrund sind Bekanntmachungen aus einer spanischen Zeitung aus dem Jahr 1998. In denen wurde ein Betroffener als Eigentümer einer Immobilie genannt, die wegen Schulden bei der Sozialversicherung gepfändet wurde. Als die Zeitung 2009 ihr Archiv online stellte, fanden sich darin auch die Bekanntmachungen unter dem Namen des Betroffenen. Er wollte, dass die Verbindung zwischen seinem Namen und dem Verfahren nicht mehr von Google gefunden wurde.

"Null Chancen" für Reding

Da Google sich weigerte, die Treffer zu löschen, wandte er sich an die spanische Datenschutzbehörde und forderte, dass der Verlag und Google die Daten löschen sollten. Während dem Verlag erlaubt wurde, den Artikel im Archiv stehen zu lassen, sollte Google seinen Index bereinigen. Gegen diese Entscheidung legte Google Widerspruch ein, der derzeit noch vor dem EuGH verhandelt wird. Dazu gab der Generalanwalt im vergangenen Juni seine Stellungnahme ab und räumte ein, dass es derzeit kein "Recht auf Vergessen" im Netz gebe und Google deswegen nicht zum Löschen gezwungen werden könne. Die endgültige Entscheidung steht noch aus. Ein Termin ist derzeit nicht bekannt.

Einem Bericht des Tagesspiegel zufolge bezweifelt ein EU-Diplomat, dass eine Ministereinigung im Sommer sicher ist. Unbekannt ist derzeit auch, wer für die EU-Kommission nach den Wahlen die Verhandlungen führen wird. Die Chancen, dass Reding von der Luxemburger Regierung wieder nominiert werde, "tendieren gegen null", heißt es in dem Bericht. Dass Albrecht dem neuen Parlament angehört, kann hingegen als sicher gelten, wenn er den avisierten vorderen Listenplatz bei den Grünen erhält. Ob allerdings das neue Parlament seinem ausgehandelten Kompromiss folgen wird, ist ungewiss. Darauf hoffen vor allem die großen Internetkonzerne.

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Jonnie 27. Jan 2014

ich finde sogar der Perverse sollte überhaupt kein recht auf löschung dieser...

Jonnie 27. Jan 2014

ich würde das Urteil ja bei einer Falschen Information ja verstehen... Da dieser...

Dr. Dieter Porth 27. Jan 2014

In meiner damaligen internet-Zeitung buergerstimmen.de habe ich zum Beispiel einen...



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