EU-Datenschutzreform: Bitkom warnt Firmen vor Millionen-Bußgeldern
Nur wenige Unternehmen haben schon die Anforderungen der EU-Datenschutzreform umgesetzt. Selbst Datenschützer wissen derzeit noch nicht, welche Pflichten die Firmen genau zu erfüllen haben.

Was passiert am 26. Mai 2018? Von diesem Tag an müssen Unternehmen und Behörden in Deutschland die Vorgaben der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung umsetzen. Einer Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom zufolge haben bislang erst 13 Prozent der Unternehmen erste Maßnahmen begonnen oder umgesetzt. Wie aus der am Dienstag in Berlin vorgestellten Umfrage weiter hervorgeht, wollen sich ebenso viele "bewusst nicht damit beschäftigen". Letzteres könnte teuer werden: Denn die Verordnung erlaubt bei Verstößen Bußgelder in Höhe von vier Prozent des Jahresumsatzes.
- EU-Datenschutzreform: Bitkom warnt Firmen vor Millionen-Bußgeldern
- Vor allem kleine Firmen stehen schlecht da
Nach Ansicht von Bitkom drohen den Firmen daher in wenigen Monaten "Millionen-Bußgelder". Nur 15 Prozent der 500 befragten Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern gingen davon aus, dass sie die Vorgaben zum Stichtag vollständig umgesetzt haben. Mehr als die Hälfte der Firmen (54 Prozent) rechnet damit, dass dies zumindest teilweise geschehen ist.
Firmen beklagen Rechtsunsicherheit
Die Gründe für den Verzug sind vielfältig. Zum Teil sind sie bei den Unternehmen zu suchen, zum Teil liegen sie in der Datenverschutzverordnung selbst begründet. So gaben 52 Prozent der Firmen an, dass der Umsetzungsaufwand schwer zu ermitteln sei. Das führt nach Ansicht von Bitkom wiederum dazu, dass die entsprechenden finanziellen Mittel nicht bereitgestellt werden können. Für 43 Prozent der Firmen liegt es an der fehlenden Rechtssicherheit, dass sie noch nicht aktiv geworden sind. Ein knappes Drittel wiederum beklagt den Mangel an "praktischen Umsetzungshilfen".
Auf die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern wird daher im kommenden Jahr viel Arbeit zukommen. Schließlich liegt es in deren Aufgabenbereich, die Umsetzung der Reform zu prüfen. Das Problem: Der Gesetzgeber hat es bislang noch nicht geschafft, die EU-Vorgaben vollständig in nationales Recht umzusetzen. Zwar wurde im April das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend angepasst, doch viele weitere Anpassungen fehlen noch.
In vier bis fünf Jahren Rechtssicherheit
Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte und Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, Barbara Thiel, hält es für möglich, dass die neue Bundesregierung die Vorgaben noch bis zum Inkrafttreten der Reform umsetzen könne. Auf Länderebene sei das hingegen schwieriger. Selbst die dortigen Innenministerien hätten sich teilweise noch nicht damit beschäftigt, sagte Thiel.
Ohnehin werde zum Stichtag im kommenden Jahr noch nicht klar sein, was die EU-Vorgaben genau bedeuteten, sagte Thiel. Das müssten am Ende die Gerichte klären, was vier bis fünf Jahre in Anspruch nehmen könne. Womit Thiel die Einschätzung der Firmen bestätigte, dass in der Tat noch Rechtsunsicherheit herrsche.
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Vor allem kleine Firmen stehen schlecht da |
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ADOBE bitte nicht vergessen! ADOBE hat seine Cloud for Team Software so geändert, das...
Die spanischen nach meiner Einschätzung auch nicht. Wie viele EU-Regelungen wird es an...
Im Prinzip richtig, allerdings bezieht sich das nur auf Handelsbriefe nach HGB. Alles...
Nein, und auch von der Deutschen Aufsicht sind noch viele Fragen ungeklärt. Aber so ganz...