EU-Angleichung: Rücksendung beim Onlinekauf wird komplizierter
Das einfache Zurücksenden von Onlinekäufen wird in Deutschland abgeschafft. Bald muss schriftlich der Widerruf des Kaufs erklärt werden.

Wer im Internet gekaufte Waren wieder zurückschicken will, muss sich ab Mitte Juni 2014 umstellen. Das kommentarlose Zurücksenden von Bestellungen innerhalb von zwei Wochen sei dann nicht mehr möglich, sagte Eva Bell, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin. "Verbraucher müssen künftig ausdrücklich den Widerruf ihres Kaufs erklären, am besten schriftlich", ergänzte sie. Das gelte für Online-Bestellungen wie auch für den Katalog-Versandhandel. Neu ist auch, dass Kunden Rücksendekosten generell selbst tragen müssen, wenn die Firmen sie nicht freiwillig übernehmen. Bisher galt das in Deutschland in der Regel nur für einen Warenwert unter 40 Euro.
Grund für die Änderungen ab dem 13. Juni ist eine Angleichung der Regelungen in der Europäischen Union. Während andere EU-Staaten von den neuen Vorschriften profitieren, weil der Online-Handel dort weniger geregelt war, müssen deutsche Kunden Nachteile hinnehmen - nicht nur bei der Bequemlichkeit. "Deutsche Verbraucher müssen umdenken und können nicht mehr ihrer Routine folgen", so Bell. Ab Juni haben Onlinehändler das Recht, bei Rücksendungen Portogebühren zu erheben.
Große Online-Versandhändler hätten zwar bereits angekündigt, dass sie die Kosten für Rücksendungen auch weiterhin übernehmen wollten. Aber grundsätzlich müssen sich Kunden vor einer Bestellung künftig mehr mit dem Kleingedruckten in den Verträgen beschäftigen.
Dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (Bevh) zufolge werden jedoch die meisten der Internet-Versender nichts ändern. "Ich glaube, dass die meisten unserer Mitgliedsunternehmen reguläre Retouren weiterhin kostenfrei anbieten werden", hatte der Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer erklärt. Retouren im normalen Rahmen seien Teil des Geschäftsmodells im E-Commerce. Es sei aber gut, dass Händler ab Juni ein Instrument hätten, um in Ausnahmefällen Grenzen zu setzen.
Doch in solchen Fällen greift Amazon bereits ein: Im Juli 2013 wurde berichtet, dass Amazon die Konten von Kunden sperrt, die überdurchschnittlich häufig Waren zurücksenden. Firmensprecherin Christine Höger sagte Golem.de: "Maßnahmen wie eine Kontoschließung nehmen wir nur in Ausnahmefällen nach eingehender, umfassender Prüfung vor, wenn eindeutig feststeht, dass bei dem betroffenen Konto kein Einkaufs- und Retourenverhalten eines Verbrauchers vorliegt."
In einer Bitkom-Umfrage gab gut jeder dritte Online-Shopper (36 Prozent) an, zumindest ab und zu ohne Kaufabsicht im Internet zu bestellen. Besonders verbreitet ist dies bei Verbrauchern zwischen 30 und 49 Jahren.
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zu diesem aktuellen Thema schreibe ich im Moment meine Masterarbeit an der Universität...
noch nicht gemerkt... Mit dem was du schreibst, hast du natürlich recht. Aber ist dir da...
Reden wir hier noch vom Gesetzt, um das es im Artikel geht, oder von deiner persönlichen...
Ne, man muss nur ein vorgefertigtes Formular ausfüllen. Das muss meines Wissens sogar...