Erotikinhalte: Betrug mit WAP-Billing betrifft viele Mobilfunkkunden

Jeder achte Mobilfunknutzer in Deutschland wird mit WAP-Billing abgezockt. Laut einer Studie entsteht jährlich ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe.

Artikel veröffentlicht am ,
Apps auf einem iPhone
Apps auf einem iPhone (Bild: Justin Sullivan/Getty Images)

In Deutschland ist jeder achte Mobilfunkkunde bereits Opfer von unzulässigem WAP-Billing über die monatliche Telefonrechnung geworden. Das ergab eine Studie des Marktforschungsinstituts Yougov im Auftrag des Bundesjustizministeriums, die der Rheinischen Post vorliegt. Das Problem des WAP-Billings, der Abrechnung von nicht oder nicht bewusst bestellten Leistungen von Drittanbietern über die Mobilfunkrechnung, habe in den vergangenen zwei Jahren "einen deutlich größeren Umfang" angenommen.

Die Opfer seien meist junge, männliche Kunden, die Spiele-Apps, Klingelton-Abos und erotische Inhalte der WAP-Billing-Betrüger nutzen. Laut Insidern entsteht jährlich ein geschätzter Schaden in zweistelliger Millionenhöhe.

Verbraucherschützer empfehlen, beim Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen, so dass Fremdfirmen nicht über die Handyrechnungen kassieren können. Die Einrichtung beim Mobilfunkanbieter ist kostenlos und muss angeboten werden. Auf Nachfrage ermöglichen manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste, damit gewollte Bezahlvorgänge weiter funktionieren.

Gesetzgeber muss handeln

Nicole Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf: "Wir fordern eine voreingestellte Drittanbietersperre, welche die Nutzerinnen und Nutzer durch ein Opt-In-Verfahren für die Anbieter, die sie wirklich wollen, wieder aufheben können", sagte sie der Rheinischen Post. Zudem müsse es eine digitale Bestätigungslösung geben, "um Abzocke mit untergeschobenen Verträgen wirksam zu unterbinden. Hier ist Verbraucherschutzminister Heiko Maas in der Pflicht".

Yougov führte im August 2016 Onlinebefragungen unter rund 2.000 Personen durch, die repräsentativ nach Alter, Geschlecht und Bundesland ausgewählt worden waren.

WAP-Billing ist legal, bietet aber die Möglichkeit für unzulässige Abrechnungen. Wer etwa eine kostenfreie Spiele-App aufruft, kann Werbebanner von Drittfirmen gezeigt bekommen. Bei einem Klick auf das Banner eines betrügerischen Unternehmens wird die MSISDN des Opfers abgefragt. Damit können Betrüger Geld über die monatliche Handyrechnung einfordern und beim Mobilfunkanbieter abrechnen lassen. Die weltweit eindeutige Rufnummer MSISDN (Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number) ist jeweils meist einer SIM-Karte zugeordnet.

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Andrej553 21. Nov 2016

Es kam keine SMS ob ich es abschließen wolle, sondern nur die Mitteilung, ich hätte jetzt...

monosurround 20. Nov 2016

Hab es bei mir und Familie im md Shop setzen lassen...garkein Problem :P Ist aber auch...

miccom 18. Nov 2016

Bringt nichts, siehe meine Antwort hier: https://forum.golem.de/kommentare/politik-recht...

miccom 18. Nov 2016

Das hat nichts mit WAP zu tun, der Name ist etwas irreführend... Du musst über den APN...



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