Erneuerbare Energien: Kabinett beschließt Beschleunigung für Windenergieausbau

Derzeit dauert es fünf bis sieben Jahre, bis ein Windrad in Betrieb gehen kann. Die Umsetzung einer EU-Notfallverordnung soll das Verfahren verkürzen.

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Windräder in Schleswig-Holstein (Symbolbild): "Die Beschleunigung ist absolut erforderlich."
Windräder in Schleswig-Holstein (Symbolbild): "Die Beschleunigung ist absolut erforderlich." (Bild: Werner Pluta/Golem.de)

Schnellere Genehmigungen für Windräder und Stromleitungen: Die Bundesregierung will den Ausbau der Windenergie an Land und auf See voranbringen. Dazu soll eine Notfallverordnung des Energieministerrats der Europäischen Union (EU) umgesetzt werden.

Diese Verordnung soll die Verfahren für den Ausbau von Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie von Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetzen beschleunigen. Das Kabinett beschloss am heutigen Montag den Entwurf einer Formulierungshilfe, den Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgelegt hatte. Der Bundestag muss noch zustimmen.

Es geht um die Umsetzung der Notfallverordnung, die die EU-Energieminister im Dezember beschlossen hatten, in nationales Recht. Damit sollen die Länder sowie die zuständigen Behörden die Grundlage bekommen, Anlagen zügig zu genehmigen und so den Ausbau der Windenergie voranzubringen.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt

Gibt es für ein Gebiet, das für Windkraftanlagen oder Stromleitungen ausgewiesen wurde, bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP), braucht das Genehmigungsverfahren keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und artenschutzrechtliche Prüfung mehr.

Um den Artenschutz zu wahren, müssen die Betreiber "angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen" durchführen. Gibt es solche Maßnahmen nicht, müssen die Betreiber stattdessen einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten.

Die Verordnung gilt für alle Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land und auf See sowie Stromnetze ab 110 Kilovolt, deren Bau vor dem 30. Juni 2024 beginnt. Auch bereits laufende Genehmigungsverfahren können davon profitieren.

"Die Beschleunigung ist absolut erforderlich. Aber klar ist auch, dass der Artenschutz wichtig ist und bleibt. Der Artenschutz wird materiell gewahrt. Es wird weiterhin Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen geben", betonte Habeck.

Weitere Regelungen sind unmittelbar anwendbar

Die EU-Notfallverordnung enthält außerdem weitere Regelungen. Dazu gehören eine Beschleunigung des Repowering von erneuerbaren Anlagen, der Installation von Solarenergieanlagen sowie des Wärmepumpenausbaus. Diese Regelungen sind laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unmittelbar anwendbar und müssen deshalb nicht in nationales Recht umgesetzt werden.

"Die Bundesregierung hat heute einen Windausbau-Beschleuniger auf den Weg gebracht, wie wir ihn noch nicht hatten. Die Verfahren für den Ausbau von Windenergieanlagen an Land und auf See werden noch mal deutlich schneller. Das gilt auch für den Ausbau der Stromleitungen", resümierte Habeck. " Damit erhöhen wir die Dynamik des Ausbaus der Erneuerbaren Energien nochmal kräftig".

Bis zum Jahr 2030 soll die Windkraft auf 115 Gigawatt ausgebaut werden. Im Jahr 2022 betrug die installierte Leistung 58 Gigawatt. Aktuell dauern Planung, Genehmigung und Bau einer Windkraftanlage fünf bis sieben Jahre.

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ElTentakel 04. Feb 2023 / Themenstart

Danke, einer der besten Sätze dieses Threads. Autos werden immer mit Emotionen...

Workoft 01. Feb 2023 / Themenstart

Ich verstehe jetzt nicht ganz, woher die 33% Marge kommen, ist aber vmtl. auch egal. Denn...

Bonarewitz 31. Jan 2023 / Themenstart

Klagen landen vor Gerichten. Gerichte entscheiden nach Gesetzeslage (auch die Annahme...

Bonarewitz 31. Jan 2023 / Themenstart

Als ob das die GroKo interessiert hätte...

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