Erfolg für Verbraucherschützer: Lidl will Preise rund um Lidl Plus künftig korrekt angeben

Lidl und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben vor dem Landgericht Heilbronn einen Vergleich geschlossen. Darin verpflichtet sich der Discounter, die bisherige Praxis intransparenter Preisangaben aufzugeben. In dem Rechtsstreit ging es um intransparente Preisangaben in den gedruckten Lidl-Prospekten sowie den Angeboten auf den Lidl-Webseiten .
Die Verbraucherschützer werfen Lidl vor, in Prospekten zum Teil mit Preisen zu werben, die nur gelten, wenn Kunden die Lidl-Plus-App verwenden. Es wird kein Gesamtpreis genannt, der ohne App zu zahlen ist. Zudem fehlt vielfach der Grundpreis für den rabattierten Preis etwa pro Stück oder pro Kilogramm, wenn Waren mit einem Lidl-Plus-Rabatt beworben werden.
Beides will Lidl laut des Vergleichs(öffnet im neuen Fenster) künftig unterlassen. Der Vergleich wurde bereits am 18. März 2025 geschlossen und diese Woche von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht.
Lidl drohen Strafzahlungen von bis zu 250.000 Euro
Falls Lidl gegen diese Vorgaben verstößt, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Vor Gericht ging es um eine Werbung für eine Premium-Lammlachse der Lidl-Eigenmarke Metzgerfrisch, bei der nicht ersichtlich war, welchen Preis Kunden zahlen müssen, wenn sie Lidl Plus nicht nutzen. Zudem fehlten Angaben zum Grundpreis pro Kilogramm, wie es in einem solchen Fall gesetzlich vorgeschrieben ist.
Penny werden ähnliche Tricks bei Preisangaben vorgeworfen
Einen vergleichbaren Rechtsstreit führt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Penny. Dem Discounter werden ebenfalls fehlende Grundpreise vorgeworfen. Auch bei Penny erfahren Kunden mitunter nicht, was ein Produkt ohne den Einsatz der App kostet.




Erst kürzlich unterlag Lidl in mehreren Gerichtsverfahren vor Gericht, weil der Discounter mit Preisangaben trickste . Unter anderem wurden im Onlineshop des Unternehmens sowie in den Prospekten mit ausgedachten unverbindlichen Preisangaben geworben.
Viel juristischer Ärger für Lidl und Co.
In einem Erfahrungsbericht schildert Golem.de, mit welchen Tricks Lidl Plus-Kunden in die Filialen lockt (g+) . So nennt die App Rabatte auf Waren, ohne alle dafür nötigen Informationen für Kunden bereitzustellen. Wegen ähnlicher Praktiken geht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg juristisch bereits gegen die Rewe-App vor .
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat beim Oberlandesgericht Stuttgart eine Unterlassungsklage gegen Lidl eingereicht, weil Kunden unzureichend darüber informiert werden, dass die gewährten Rabatte bei Lidl Plus nur im Tausch persönlicher Daten verteilt werden.
Nachtrag vom 9. April 2025, 9:10 Uhr
Bereits seit dem 1. April 2025 muss sich Lidl an die Vereinbarung halten und die Preise so angeben, wie es der Vergleich vorsieht. Das erklärte Gabriele Bernhardt von der Stabsstelle Recht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf Nachfrage von Golem.de.
Die Verbraucherzentrale mahnte Lidl wegen der falschen Preisangabe zunächst ab, jedoch gab der Discounter keine Unterlassungserklärung ab und so kam es zur Klage. Die jetzige Einigung erfolgte noch vor der mündlichen Verhandlung.
Nachtrag vom 10. April 2025, 8:12 Uhr
Lidl hat Golem.de auf Nachfrage den geschlossen Vergleich mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bestätigt. Dieser Vergleich sei aus prozessökonomischen Gründen erfolgt, nähere Angaben machte das Unternehmen dazu nicht. Der Discounter betont, dass die "Kundenzufriedenheit" für "Lidl an erster Stelle" stehe.
"Daher sind alle Preise transparent in unserem Haushaltshandzettel sowie in der Filiale direkt am Preisschild sichtbar." Das Unternehmen geht nicht weiter darauf ein, dass wichtige Angaben für eine Kaufentscheidung fehlten und noch immer fehlen.



