Erfolg für Verbraucherschützer: 1&1 wirbt nicht mehr mit Fantasieterminen für Glasfaser zur WM
1&1 stand wegen irreführender Werbeversprechen rund um einen Glasfaseranschluss in der Kritik. Dagegen ging die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit einer Abmahnung vor – und hatte Erfolg. Auf Nachfrage von Golem erklärten die Verbraucherschützer, dass 1&1 eine "Unterlassungserklärung abgegeben" habe.
Demnach wird 1&1 solche irreführenden Versprechen künftig unterlassen. Ende Mai 2026 erweckte das Unternehmen in einem Werbeschreiben den Eindruck, einen Glasfaseranschluss noch vor Beginn der Fußball-WM im Juni 2026 zu schalten.
Das Werbeschreiben erhielten Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses in Hannover. Darin hieß es, sie könnten zur Fußball-WM "ins beste Netz" wechseln.
Glasfaserschaltung kann bis Oktober 2027 dauern
Im Werbetext wurde laut Verbraucherschützern eine "zeitnahe Schaltung" eines Glasfaseranschlusses zugesichert. In dem mehrseitigen Schreiben gab es auf den folgenden Seiten leicht übersehbare Sternchenhinweise im Kleingedruckten. Darin wurde erklärt, dass je nach Region der Ausbau des Glasfasernetzes erst noch erfolgen müsse.
"So ein Hinweis darf zur Erläuterung genutzt werden, aber nicht gleich das komplette Werbeversprechen aufheben", kritisierte damals die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Jana von Bibra.
Nachdem sich die Empfänger des Werbeschreibens auf der 1&1-Webseite nach einem Termin erkundigt hatten, gab es einen anderen Zeitplan: Dann wurde für die Adresse die Bereitstellung eines Glasfaseranschlusses zwischen Oktober 2026 und Oktober 2027 genannt.
1&1 verspricht faktentreue Tarife
"Für 1&1 ist es selbstverständlich, dass Kundinnen und Kunden faktentreu zu den angebotenen Tarifen informiert werden", erklärte das Unternehmen im vergangenen Monat als erste Reaktion auf die Abmahnung und erklärte die Prüfung des Falls. Dafür benötigte das Unternehmen mehr Zeit, als die Verbraucherschützer zunächst eingeräumt hatten. Sie gewährten dem Unternehmen eine Fristverlängerung.
Unternehmen hätten sehr genaue Ausbaupläne bei Glasfaseranschlüssen, ergänzte von Bibra. "Statt mit falschen Werbeversprechen zu locken, sollten sie diese Zeiträume gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent kommunizieren", betonte die Rechtsexpertin. "Andernfalls schwindet leicht das Vertrauen in den Glasfaserausbau und die Wechselbereitschaft sinkt."
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