ePrivacy-Verordnung: EU startet neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung
Trotz der einschlägigen Urteile des EuGH geben die EU-Staaten die Versuche nicht auf, gespeicherte Verkehrsdaten zur Strafverfolgung zu nutzen. "Alle Optionen" sollen geprüft werden.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen neue Vorschläge machen, wie gespeicherte Verbindungsdaten von Nutzern zur Verbrechensbekämpfung verwendet werden können. Das geht aus einem vertraulich eingestuften Papier der estnischen Ratspräsidentschaft hervor, das von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht wurde. Auf ihrem Treffen Anfang Juli in Tallinn hätten die Justiz- und Innenminister der EU einer entsprechenden Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, "alle gesetzgeberischen und sonstigen Optionen" zur Vorratsdatenspeicherung zu prüfen, heißt es in dem sechsseitigen Schreiben.
- ePrivacy-Verordnung: EU startet neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung
- Was ist überhaupt noch möglich?
Dabei sei auch vorgeschlagen worden, die geplante EU-Verordnung zur digitalen Privatsphäre (ePrivacy-Verordnung) in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Reichen bestehende Datensammlungen aus?
In diesen Zusammenhang geht es jedoch nicht wie in der deutschen Vorratsdatenspeicherung darum, die Telekommunikationsprovider zur anlasslosen und verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten zu verpflichten. Vielmehr wird auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2016 verwiesen, wonach eine solche Speicherung nicht mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar ist. Anders als die bisherige ePrivacy-Richtlinie (Artikel 15) sieht die neue Verordnung eine solche Möglichkeit bislang nicht vor.
Daher sollen die Mitgliedstaaten zunächst prüfen, inwieweit die Verfügbarkeit von Daten angesichts der neuen Verordnung sichergestellt werden könne. Zudem solle die Frage beantwortet werden, ob Behörden sich auf die ohnehin von den Providern und IT-Dienstleistern bereitgehaltenen Daten stützen könnten und damit die "operativen Bedürfnisse" der Ermittler zu Bekämpfung und Verhinderung von Straftaten erfüllt würden. Solche Daten können die Provider beispielsweise zu Abrechnungszwecken oder zur Bekämpfung von Betrugsfällen speichern.
Metadaten von Messengerdiensten
Darüber hinaus fragt die estnische Ratspräsidentschaft, ob die sogenannten Over-the-top-Anbieter wie Whatsapp künftig exponentiell mehr Daten mit Zustimmung ihrer Nutzer verarbeiteten. "Falls Strafverfolgungsbehörden auf diese Daten unter bestimmten Bedingungen zugreifen könnten, wäre das für die Bekämpfung von Straftaten relevant?", heißt es in dem Papier.
Facebook-Managerin Sheryl Sandberg versicherte vor wenigen Tagen, dass die Firmentochter Whatsapp zwar die Kommunikation verschlüssele, aber die Metadaten bei der Aufklärung von schweren Straftaten wie Terroranschlägen an Behörden weitergeben könne. Sollten der Messengerdienst zum Einbau von Hintertüren verpflichtet werden, könnten Kriminelle zu Diensten abwandern, die ihre Metadaten nicht mit den Behörden teilten, sagte Sandberg. Allerdings ist unklar, in welchen Umfang beispielsweise Whatsapp Metadaten speichert und nachträglich herausgeben kann.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Was ist überhaupt noch möglich? |
- 1
- 2
Wenn ein Gesetz gegen das steht, was man vor hat, wird einfach das Gesetz geändert und...
Das Interessante daran ist, dass sich in den meisten Fällen herausstellt, dass der Täter...
Was kann denn die EU dafür das nun im eu Parlament zu hauf nur noch korruptes gesindel...
Nein!
nt