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Entsorgung von Elektroschrott: Aldi Nord muss Altgeräte zurücknehmen

Wer Elektrogeräte verkauft, muss sie auch entsorgen. In einer Aldi-Filiale ist das offenbar nicht bekanntgewesen, ein Gericht hat nun ein Bußgeld verhängt.
/ Martin Böckmann
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Aldi-Fillialen müssen Elektrogeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern zur Entsorgung annehmen. (Bild: Unternehmensgruppe ALDI Nord)
Aldi-Fillialen müssen Elektrogeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern zur Entsorgung annehmen. Bild: Unternehmensgruppe ALDI Nord

Aldi Nord hat laut Tests offenbar Defizite bei der Rücknahme von Elektrokleingeräten, wozu der Discounter eigentlich verpflichtet ist. Geschäfte, die regelmäßig Elektrogeräte verkaufen und eine Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern haben, müssen Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern auch dann zurücknehmen, wenn sie dort nicht gekauft wurden.

Der Discounter versäumte es offenbar, die Belegschaften der Filialen entsprechend zu schulen und auf diese Pflicht hinzuweisen. Ein Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte im Jahr 2023 versucht, ein Ladekabel, einen Mixer und einen Rasierapparat zur Entsorgung abzugeben. Das wurde ihm jedoch verweigert.

Vor Gericht sagte die Kassiererin aus, dass sie von einer Pflicht zur Rücknahme nichts wisse und auch nicht entsprechend geschult sei. Aldi Nord dementierte das, die Rücknahme ist laut dem Konzern in allen Filialen einheitlich geregelt und es gebe dafür vorgesehene Behälter, in denen die Altgeräte gesammelt werden. Das Personal sei sehr wohl entsprechend geschult.

Bußgeld und hohe Strafen bei Wiederholung

Vor dem Kölner Landgericht wurde Aldi Nord zur Zahlung von 386,20 Euro plus Zinsen verurteilt (Aktenzeichen 84 O 124/23). Bei dem vergleichsweise geringen Betrag muss es jedoch nicht bleiben. Weitere Versäumnisse können ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zur Folge haben. Auch andere Discounter wurden schon in ähnlichen Verfahren verurteilt(öffnet im neuen Fenster) , weil sie der Entsorgungspflicht nicht nachgekommen sind.

Händler müssen Kleingeräte auch dann annehmen, wenn sie nicht im selben Laden gekauft wurden und keine neue Ware gekauft wird. Erst bei Geräten mit einer Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern muss ein Händler Altgeräte nur dann annehmen, wenn zeitgleich ein neues Gerät derselben Produktkategorie gekauft wird.

Das Gesetz verpflichtet nur Händler, die selbst regelmäßig Elektroartikel im Sortiment haben. Dazu zählen aber bereits Leuchtmittel, Taschenlampen oder Handyladegeräte. Da diese Artikel zum Standardsortiment der meisten Discounter gehören, sind die in der Folge auch zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet.


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