Entsorgung: Tesla wegen Problemen bei Akkurücknahme bestraft
Tesla muss ein Bußgeld in Höhe von 12 Millionen Euro zahlen - wegen mangelhafter Akku-Rücknahmeverpflichtungen. Tesla widerspricht.

Wenn der Akku eines Elektroautos kaputt sein sollte - beispielsweise durch einen Unfall, dann gilt wie auch bei kleinsten Akkus von Spielzeugen: Der Hersteller muss ihn zurücknehmen. Näheres regelt das deutsche Batteriegesetz von 2009. Nach Ansicht des Umweltbundesamts hat Tesla dies nicht ausreichend kommuniziert, wie die Welt am Sonntag berichtet. Das Umweltbundesamt habe deshalb ein Bußgeld in Höhe von 12 Millionen Euro verhängt.
Darüber hat Tesla in seinem Bericht über das dritte Quartal 2020 gegenüber der US-Börsenaufsicht SEC einen Vermerk gemacht. Tesla habe sich nicht an Gesetze zur Rücknahmeverpflichtungen von Akkus gehalten. Dabei handle es sich aber nicht um grundsätzliche Verfehlungen - Akkus nehme Tesla zurück -, sondern eher um administrative Probleme. Tesla hat deshalb auch Widerspruch eingelegt. Im Batteriengesetz regelt § 5 (Rücknahmepflichten der Hersteller) Absatz 1 das grundsätzliche Procedere: "Die Hersteller sind verpflichtet, die von den Vertreibern nach § 9 Absatz 1 Satz 1 zurückgenommenen Altbatterien und die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach § 13 Absatz 1 erfassten Geräte-Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und nach § 14 zu verwerten. Nicht verwertbare Altbatterien sind nach § 14 zu beseitigen." Besonders eine Regelung scheint wie aus der Zeit gefallen zu sein: § 10 regelt, dass es eine Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien in Höhe von 7,50 Euro gibt. Diese stammt vermutlich aus der Zeit, in der die 12-Volt-Batterie der einzige Energiespeicher im Auto war.
Tesla und das Bundesumweltamt äußern sich zu laufenden Verfahren im Detail grundsätzlich nicht, so dass auch nicht klar ist, gegen welche Regelungen Tesla verstoßen hat. Der Hinweis, dass es sich um administrative Probleme handle, weist aber auf Form- und Dokumentationsfehler hin.
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